RECHT INTERESSANT: Rechtsirrtümer…
Viele Rechtsirrtümer halten sich hartnäckig, wir versuchen, mit einigen davon aufzuräumen. Irrtum Nr. 5: Verträge sind nur schriftlich gültig. Falsch: Wenn nicht ausnahmsweise eine gesetzliche Vorschrift die Schriftform erfordert, so beispielsweise beim Grundstückskaufvertrag o.ä., ist ein mündlicher Vertrag genauso gültig wie ein schriftlich festgehaltener Vertrag. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass dringend davon abzuraten ist, einen … Weiterlesen