STRAFRECHT: Das Umstoßen einer Radarfalle kann strafbar sein – auch ohne Sachbeschädigung
Wer eine mobile Geschwindigkeitsmessanlage umstößt, um Tempomessungen zu verhindern, macht sich strafbar – selbst dann, wenn das Gerät äußerlich unbeschädigt bleibt. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Beschluss vom 04.04.2025, Az. 4 ORs 25/25) in einem aktuellen Fall klargestellt. Was war passiert? An Karfreitag 2023 trat ein Mann gegen eine mobile Blitzanlage, brachte die Kamera … Weiterlesen