ZIVILRECHT: Keine Haftung der Stadt nach Sturz in öffentlichem Planschbecken
Nicht jeder Unfall auf einer öffentlichen Spiel- oder Freizeitanlage begründet einen Anspruch auf Schadensersatz. Das zeigt ein rechtskräftiges Urteil des Landgerichts (LG) Lübeck. In dem entschiedenen Fall war ein Kleinkind in einem öffentlichen Planschbecken ausgerutscht und hatte sich dabei zwei Milchzähne ausgeschlagen. Die Eltern verlangten von der Stadt Schmerzensgeld sowie Ersatz zukünftiger Behandlungskosten. Sie vertraten … Weiterlesen