STRAFRECHT: „1312“ auf Socken: Beleidigung gegenüber Polizeibeamtin strafbar
Das „Bayerisches Oberstes Landesgericht“ hat durch Beschluss vom 29.09.2025 bestätigt, dass das gezielte Zeigen von Kleidungsstücken mit der Zahlenfolge „1312“ gegenüber einzelnen Polizeibeamten strafbar sein kann. Die Revision eines 23-jährigen Angeklagten blieb damit erfolglos. Nach den Feststellungen der Vorinstanzen hatte der Mann einer Polizeibeamtin bewusst seine Socken mit der Aufschrift „1312“ präsentiert. Die Zahlenfolge wird … Weiterlesen