RECHT AKTUELL: Sturz auf vereistem Parkplatz: Kein Schmerzensgeld bei vereinzelter Glätte
Wer auf einem Parkplatz stürzt, hat nicht automatisch Anspruch auf Schmerzensgeld. Denn für Parkplätze gelten, so jedenfalls das Amtsgericht (AG) München in einer aktuellen Entscheidung vom 25.02.2025, weniger strenge Räum- und Streupflichten als für Gehwege. Ein Parkplatz ist in erster Linie für abgestellte Fahrzeuge gedacht. Zwar müssen Betreiber auch an die Sicherheit von Fußgängern denken … Weiterlesen