RECHT AKTUELL: Vertragsschluss per WhatsApp – Gericht setzt Grenzen für späte Zusagen
Verträge können auch per WhatsApp rechtswirksam geschlossen werden. Es gelten jedoch wichtige Regeln, insbesondere zu Annahmefrist und Formvorschriften. Grundvoraussetzung, wie auch sonst im Vertragsrecht üblich: Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) zustande. Bei WhatsApp müssen diese beiden Elemente klar erkennbar sein. Emojis wie ein einfacher „Daumen hoch“ reichen als Annahme oft … Weiterlesen