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ZIVILRECHT:  Schlagloch-Unfall mit dem E-Bike: Trotz Pflichtverletzung kein Schadensersatz

Das Landgericht Landau hatte über einen Unfall eines E-Bike-Fahrers zu entscheiden: Der Mann war abends auf einer innerörtlichen Straße in ein großes, mehr als vier Zentimeter tiefes Schlagloch gefahren und gestürzt. Er verlangte anschließend Schmerzensgeld und Ersatz für beschädigte Gegenstände. Das Gericht stellte nun durch Urteil vom 19.12.2025 klar: Die Straße befand sich zweifellos in einem gefährlichen Zustand. Frühere Reparaturen waren offenbar nur provisorisch ausgeführt worden, obwohl die Schäden bekannt waren. Nach Ansicht des Gerichts hatte das Land seine Pflicht verletzt, die Straße ausreichend zu sichern und dauerhaft instand zu setzen. Trotzdem bekam der E-Bike-Fahrer kein Geld. Entscheidend war für die Richter, dass das Schlagloch bei ausreichender Aufmerksamkeit erkennbar gewesen wäre. Der Fahrer hatte selbst eingeräumt, nicht ausreichend auf die Fahrbahn geachtet zu haben. Die Entscheidung zeigt also: Auch wenn Behörden für Straßenschäden verantwortlich sein können, müssen Verkehrsteilnehmer weiterhin aufmerksam fahren. Wer einen Unfall durch eigenes Verhalten mitverursacht, geht unter Umständen leer aus (02.07.2026 ra).

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