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VERBRAUCHERRECHT:  Weniger Inhalt, gleiche Verpackung: Gericht sieht Irreführung bei Milka-Schokolade

Das Landgericht (LG) Bremen hat am 13.05.2026 entschieden, dass die neue 90-Gramm-Verpackung verschiedener Milka-Schokoladentafeln Verbraucher irreführen könne. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg gegen den Hersteller Mondelez International. Hintergrund ist die Reduzierung des Inhalts vieler Milka-Tafeln von bislang 100 Gramm auf nur noch 90 Gramm. Nach Auffassung des Gerichts blieb die Gestaltung der Verpackung dabei nahezu unverändert, sodass bei Verbrauchern weiterhin der Eindruck entstehe, die bekannte 100-Gramm-Tafel zu kaufen. Die Richter stuften dies als sogenannte „Mogelpackung“ ein. Entscheidend sei nicht allein, dass die tatsächliche Füllmenge korrekt angegeben werde. Maßgeblich sei vielmehr auch die Erwartung eines durchschnittlichen Verbrauchers, der ein seit Jahren bekanntes Produkt wiedererkennt und deshalb von derselben Menge ausgeht. Nach Ansicht des Gerichts hätte der Hersteller deutlich auf die reduzierte Füllmenge hinweisen müssen. Ein solcher Hinweis müsse klar erkennbar und in der konkreten Kaufsituation gut wahrnehmbar sein. Nach dem Urteil soll eine entsprechende Kennzeichnung jedenfalls für mehrere Monate nach der Umstellung erforderlich sein. Zum Zeitpunkt des Abfassens dieses Beitrags war noch nicht bekannt, ob das Urteil in Rechtskraft erwachsen wird, denn gegen die Entscheidung konnte Berufung zum Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen eingelegt werden (09.07.2026 ra).

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