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STRAFRECHT: Currywurst mit Falschgeld bezahlt

Ein 16-Jähriger wurde vom Amtsgericht (AG) Düsseldorf u.a. wegen Betrugs zu 30 Sozialstunden verurteilt, weil er im März 2022 in der Düsseldorfer Altstadt in einem Imbiss zwei Portionen Currywurst und Pommes mit Falschgeld bezahlt hatte (Urt. v. 08.08.2023, Az. Ds 377/22). Dumm war insbesondere, dass anschließend bei einer Hausdurchsuchung sogar noch mehr als EUR 22.000,00 in unechten Banknoten gefunden wurden, die er Anfang 2022 über ein Internet-Kaufportal erworben hatte, wo das Geld ausdrücklich als „Spielgeld“ gekennzeichnet worden war. Das Gericht kam deshalb zu der Schlussfolgerung, dass sich der 16-Jährige wegen Inverkehrbringens von Falschgeld in Tateinheit mit Betrug strafbar gemacht hatte und deshalb nun 30 Sozialstunden ableisten muss. Der im Rahmen der Hauptverhandlung getätigten Äußerung, dass das Ganze eine „dumme Idee“ gewesen sei, ist sicherlich nicht viel hinzuzufügen. Offenbar ging es dem Jugendlichen nicht nur um die leckere Currywurst, sondern auch darum, seine „dumme Idee“ in sozialen Medien zur Schau stellen und damit angeben zu können. Ein nicht unbedingt klügerer Einfall… (16.05.2024 ra)

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