Ein tödlicher Unfall bei einem illegalen Autorennen in Ludwigsburg hat im April 2026 zu einem drastischen Strafmaß geführt: Das Landgericht Stuttgart hat den Fahrer eines der beteiligten Fahrzeuge wegen Mordes in zwei Fällen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Dem Fahrer wurde vorgeworfen, mit seinem Wagen bereits mehrere Stunden vor dem Unglück wiederholt gefährliche Straßenrennen gefahren zu sein. Bis etwa zwei Sekunden vor dem Zusammenstoß soll er das Gaspedal voll durchgedrückt haben; das Auto fuhr dabei nach den Feststellungen rund 150 km/h, ehe versucht wurde zu bremsen. Die beiden getöteten Frauen kamen mit ihrem Fahrzeug langsam von einer Tankstelle auf die Straße und hatten bei eingeschränkten Sichtverhältnissen keine Chance, dem heranrasenden Fahrzeug auszuweichen. Nach dem Aufprall erlitten sie so schwere Verletzungen, dass sie unmittelbar das Bewusstsein verloren und kurze Zeit später starben. Die Strafkammer sah in den Taten der beiden Hauptangeklagten nicht nur grobe Fahrlässigkeit, sondern einen vorsätzlichen Umgang mit tödlicher Gefahr. Beide hätten gewusst, dass ihr Verhalten objektiv lebensgefährlich war – nicht zuletzt, weil sie in den Wochen zuvor wiederholt gewarnt worden sein sollen. Auch kurz vor dem Unfall habe eine Person auf die Risiken hingewiesen, der sie ein Video ihrer Fahrt geschickt hatten. Nach Ansicht des Gerichts war ihr Handeln zudem von dem Wunsch getragen, das Rennen zu gewinnen, wodurch der Tod Unbeteiligter billigend in Kauf genommen wurde. Aus diesem Grund bejahte das Gericht das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe: Die beiden Hauptangeklagten hätten sich in besonders rücksichtsloser Weise über das Lebensrecht anderer Verkehrsteilnehmer hinweggesetzt. Zudem wurde das Fahrzeug als gemeingefährliches Mittel angesehen, wodurch ein weiteres Mordmerkmal erfüllt sei. Der Bruder des Fahrers, der das zweite Rennfahrzeug steuerte, wurde wegen versuchten Mordes und weiterer Delikte zu 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Ein Cousin, der im zweiten Auto Videoaufnahmen vom Rennen machte, erhielt eine einjährige Freiheitsstrafe zur Bewährung. Allen dreien wurde die Fahrerlaubnis entzogen; den beiden Hauptbeteiligten ist vor Ablauf von fünf Jahren die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis untersagt. Die Autos wurden eingezogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Hauptangeklagten bleiben in Untersuchungshaft (16.04.2026 ra).