VERWALTUNGSRECHT: Dichtes Auffahren mit Lichthupe und Hupe kann ein medizinisch-psychologisches Gutachten rechtfertigen
Ein aggressives und riskantes Fahrverhalten kann die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens rechtfertigen. Zu diesem Ergebnis kam der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München und stellte klar, dass ein solches Verhalten Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründet. Im Dezember 2019 fuhr ein Autofahrer auf einer bayerischen Straße etwa 550 Meter lang äußerst dicht hinter … Weiterlesen