REISERECHT: Amtsgericht München zum Begriff „Wenige Gehminuten“
Viele Hotels betonen in ihrer Werbung oft die Nähe zum Strand, etwa mit dem Hinweis, dass sie „nur wenige Gehminuten“ entfernt seien. Das Amtsgericht (AG) München hat in einem aktuellen Fall aus dem Hochpreissegment entschieden, dass diese Formulierung maximal einen fünfminütigen Fußweg umfassen darf. Das Gericht verurteilte eine Reiseveranstalterin dazu, einer Reisenden insgesamt EUR 1.795,00 … Weiterlesen