REISERECHT: Ein heißer Flug – kein Anspruch auf Schmerzensgeld
Einen im wahrsten Sinne des Wortes „heißen“ Flug erlebten die Passagiere an Bord eines Linienflugzeugs von Brindisi nach Frankfurt am Main. Im Rahmen des nun von der Reiserechtskammer des Landgerichts Frankfurt am Main als Berufungsgericht entschiedenen Sachverhalts war die Klimaanlage auf dem Flug ausgefallen, sodass die Kabinentemperatur auf über 50 Grad stieg. Eine der betroffenen … Weiterlesen