RECHT INTERESSANT: Kein Unterlassungsanspruch wegen „Über-den-Zaun-Schauen“ beim Trampolinspringen auf Nachbargrundstück
Ein Grundstückseigentümer kann von seinem Nachbarn nicht verlangen, das „Über-den-Zaun-Schauen“ beim Springen auf einem Trampolin zu unterlassen. Allerdings kann ein Anspruch auf die Versetzung des Trampolins bestehen, sofern die gesetzlichen Grenzabstände verletzt werden. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg durch Urteil vom 19.09.2024. Im entschiedenen Fall klagten die Eigentümer eines Grundstücks im Jahr 2022 vor … Weiterlesen