RECHT INTERESSANT: Keine Amtshaftung nach Sturz auf Kopfsteinpflaster
Das Landgericht (LG) Koblenz hat durch Urteil vom 09.02.2026 entschieden, dass eine Kommune in dem konkret entschiedenen Fall nicht für Verletzungen haftet, wenn sich eine Bürgerin oder ein Bürger auf einem historischen Kopfsteinpflaster verletzt – solange die Unebenheiten für einen aufmerksamen Fußgänger erkennbar und zumutbar sind. Die Klägerin hatte nach einem Sturz auf einem unebenen … Weiterlesen