ZIVILRECHT: Keine Pflicht zur Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung
Unternehmen sind nach Ansicht des Bundesgerichtshofes (BGH) nicht verpflichtet, in einer Widerrufsbelehrung ihre Telefonnummer aufzuführen, sofern sie andere Kontaktmöglichkeiten bereitstellen. Dies hat der BGH nun entschieden und festgestellt, dass Verbraucher im Bedarfsfall auch andere Wege der Kontaktaufnahme nutzen könnten (Beschluss vom 25.02.2025, Az. VIII ZR 143/24). Die Entscheidung des Gerichts betrifft die Frage, ob die … Weiterlesen