RECHT INTERESSANT: Rechtsirrtümer…
Viele Rechtsirrtümer halten sich hartnäckig, wir versuchen, mit einigen davon aufzuräumen. Irrtum Nr. 7: Der Finder eines verlorenen Gegenstandes darf diesen behalten. Falsch: Viele Menschen glauben, dass sie einen gefundenen Gegenstand einfach behalten dürfen. Doch das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Tatsächlich gibt es klare gesetzliche Regelungen, die festlegen, wie man mit Fundgegenständen umgehen muss. … Weiterlesen