RECHT INTERESSANT: Handwerkermängel: Wie man vorgehen sollte, wenn der Handwerker pfuscht
Wenn Sie einen Handwerker beauftragen, schließen Sie mit ihm einen Werkvertrag (§ 631 BGB). Der Handwerker schuldet nicht nur seine Arbeit, sondern ein mangelfreies Ergebnis. Wenn nach Abschluss der Arbeiten etwa das Dach weiter undicht ist oder die Wasserleitung tropft, liegt ein Mangel vor. Mängelrüge und Nachbesserung: Sie dürfen das Ergebnis und damit die Abnahme … Weiterlesen