RECHTSANWALTSKANZLEI JÜRGEN RAPP

Achtung bei Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Transparenzregister

Neuerdings häufen sich die Anfragen unserer Mandanten nach Zugang einer Zahlungsaufforderung des (angeblich in Gründung befindlichen) Vereins „Organisation Transparenzregister“. Unter der Überschrift „Leider müssen wir feststellen, dass Sie sich bis zum heutigen Tage nicht in das Transparenzregister eingetragen haben“, wird gegenüber den Empfängern behauptet, dass dies eine Ordnungswidrigkeit darstelle. Man möge sich binnen zehn Tagen beim Transparenzregister eintragen. Der dafür in dem Schreiben genannte Link „TransparenzregisterDeutschland.de“ führt jedoch nicht zum „echten“ Register sondern zu dem oben genannten Verein, der dann wiederum eine „Hilfestellung“ bei der Eintragung anbietet und hierfür stolze EUR 49,00 in Rechnung stellt. Das Problem liegt nun leider darin, dass es das Transparenzregister tatsächlich gibt, es gehört zum Bundesanzeiger Verlag und ist unter „transparenzregister.de“ erreichbar. Der Verein selbst hingegen ist noch nicht im Vereinsregister eingetragen, auf der Website steht deshalb der Zusatz „i.G.“, also in Gründung. Unter der angegebenen Adresse in Plauen im Vogtland soll das angebliche Büro nicht zu finden sein. Auffällig ist weiter, dass in der versandten E-Mail ein Konto bei der Sparkasse Lübeck angegeben ist, ungewöhnlich für einen Verein mit Sitz in Plauen, deren Verantwortliche wiederum in Lübeck sitzen sollen. Beim Bundesanzeiger ist die Masche bereits bekannt, es wird darauf hingewiesen, dass die offizielle Plattform zur Meldung die Webseite „www.transparenzregister.de“ ist. Die Eintragung und Registrierung dort sind kostenlos. Gleichwohl sollte man die Betrugsmasche zum Anlass nehmen, eine Prüfung vorzunehmen, ob ein Unternehmen der Eintragungspflicht unterliegt und dieser Pflicht nachgekommen worden ist. Gesellschaften, die ihre Beteiligungsverhältnisse im Handelsregister veröffentlicht haben, erfüllen übrigens in der Regel damit bereits die Anforderungen des Geldwäschegesetzes und müssen die Beteiligungsverhältnisse nicht mehr separat beim Transparenzregister melden (23.01.2020 ra).