Nachdem unser Hinweis zu der „1. April-Aktion“ des Kraftfahrt-Bundesamtes auf reges Interesse gestoßen ist, heute nun wieder ein ernstgemeinter Tipp: Wer in der „Verkehrssünderkartei in Flensburg“, offiziell: dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg, Punkte eingetragen erhalten hat (oder auch nicht), kann seit Dezember 2016 seinen aktuellen Punktestand auch online abrufen. Um eine verwertbare Antwort zu erhalten, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt werden. Zunächst einmal wird ein Personalausweis im Scheckkartenformat benötigt, auf dem die Online-Ausweisfunktion aktiviert worden ist. Weiter muss ein Kartenlesegerät eingesetzt werden, das wiederum die Ausweisdaten über das Internet an das Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt. Entsprechende Standardgeräte, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft und empfohlen werden, sind mittlerweile für wenig Geld zu erhalten. Die zusätzlich notwendige Software für die Anfrage per Online-Ausweis wird erfreulicherweise kostenfrei zur Verfügung gestellt. Aber Achtung: Mittlerweile werben viele Online-Anbieter damit, Ihnen bei der Abfrage „behilflich“ zu sein. Allerdings werden hierfür (teilweise versteckt) Kosten erhoben, die schnell EUR 30,00 oder mehr überschreiten. Mindestens ebenso einfach wie eine online-Abfrage ist nach wie vor die Abfrage des eigenen Punktestandes per Post. Wer seinen Punktestand wissen möchte, schickt den entsprechenden Antragsvordruck, den man wiederum über die Internet-Seite des Kraftfahrtbundesamtes (www.kba.de) kostenlos erhält („Auskunft aus dem Fahreignungsregister“), einfach an das Kraftfahrt-Bundesamt, Postfach, 24932 Flensburg und erhält nur kurze Zeit später die gewünschte Auskunft ins Haus übermittelt (15.04.2021 ra).