Am morgigen Dienstag, den 28.04.2020, tritt die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die u.a. höhere Bußgelder für Temposünder und ein schnelleres Fahrverbot vorsieht. Zwar gibt es noch immer kein generelles Tempolimit auf Autobahnen, Geschwindigkeitsüberschreitungen werden gleichwohl härter geahndet. Bei einem Verstoß innerorts von 21 km/h oder mehr drohen ein Bußgeld von EUR 80,00, die Eintragung von zwei Punkten im Flensburger Fahreignungsregister und ein einmonatiges Fahrverbot. Außerorts ist mit denselben Rechtsfolgen bei einer Überschreitung von 26 km/h oder mehr zu rechnen. Mit dem Inkrafttreten der Änderungen gelten aber auch neue bzw. erhöhte Sanktionen, wenn die Rettungsgasse, beispielsweise beim Stau auf der Autobahn, nicht bzw. vorschriftswidrig gebildet wird. Aber auch dann, wenn ein Autofahrer meint, eine Rettungsgasse selbst unzulässigerweise nutzen zu müssen, beispielsweise um bei einem Stau schneller vorwärts zu kommen, ist mit einer empfindlichen Sanktion zu rechnen. Die StVO-Novelle soll aber auch Radfahren attraktiver und sicherer machen. Es werden neue Verkehrszeichen eingeführt, beispielsweise ein Grünpfeil für Radfahrer. Weiter gilt nun auch ein seitlicher Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern, Fußgängern und E-Scooter-Nutzern von mindestens 2,0 m, innerorts mindestens 1,5 m. Schließlich werden auch das Halten und Parken auf Geh- und Radwegen wesentlich teurer, mit einer entsprechenden Behinderung sind EUR 70,00 drin und es gibt zusätzlich noch „einen Punkt“ obendrauf. Wir hoffen, dass wir mit diesem kurzen Überblick schon ein wenig weiterhelfen konnten. Im Bedarfsfall stehen wir natürlich jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite (27.04.2020 ra).