RECHTSANWALTSKANZLEI JÜRGEN RAPP

Ein \“Ranking\“ kurioser rechtlicher Regelungen

Nach der erfreulichen Resonanz auf unseren Beitrag über kuriose, juristische Regelungen, hier nun unsere Top 7 sehr bemerkenswerter rechtlicher Regelungen:

Platz 7: Strafprozessrecht für Fortgeschrittene: § 87 StPO (Strafprozessordnung) regelt die Leichenschau, die Leichenöffnung und die damit verbundene Ausgrabung der Leiche. Absatz 3 erklärt dem überforderten Strafverfolgungsapparat sicherheitshalber explizit seine Rechte für diesen Vorgang: „Zur Besichtigung oder Öffnung einer schon beerdigten Leiche ist ihre Ausgrabung statthaft.“

Platz 6: Die Todesstrafe in Deutschland. Artikel 102 GG (Grundgesetz) ist und war eigentlich immer eindeutig zu verstehen: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“ In Hessen schien man dies nicht ganz so ernst zu nehmen, da in Art. 21 der hessischen Landesverfassung bis 2018 geregelt war: „Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.“ Glücklicherweise ging auch in früheren Jahren in Hessen das Bundesrecht dem Landesrecht vor, sodass es ab Inkrafttreten des Grundgesetzes zu keiner Todesstrafe mehr gekommen war. Nun wurde in 2018 (endlich!) die entsprechende Regelung gänzlich aus der Hessischen Verfassung verbannt.

Platz 5: Ein Reim ganz ohne Grund, kam aus des Gesetzesgebers Mund. Und zwar im Jahre 1900, als § 923 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eingeführt wurde. § 923 Abs. 3 BGB lautet: „Diese Vorschriften gelten auch, für einen auf der Grenze stehenden Strauch.“ Welche Meisterleistung juristischer Handwerkskunst.

Platz 4: Den ein oder anderen Liebhaber seines „Heiligen Blechles“ soll es bereits erwischt haben. Man glaubt es kaum, aber § 30 der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt: „Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.\“ Das kann also teuer werden. Ein Schlupfloch existiert gleichwohl: Außerhalb geschlossener Ortschaften sind dem passionierten Autofahrer insoweit keine Grenzen gesetzt, solange er sich an die restlichen Vorschriften der StVO hält!

Platz 3: Kultivierte Vampire sollten nach Indiana/USA ziehen. In Gary, einer kleinen Stadt im US–Bundesstaat Indiana, ist nämlich gesetzlich geregelt, dass man erst vier Stunden nach dem Verzehr von knoblauchhaltigen Produkten in ein Theater oder Kino darf. Die anderen Besucher werden es danken.

Platz 2 dürfte für Vogelliebhaber interessant sein: Im Land der unbegrenzten Möglichkeiten und der Heimat der verrücktesten Gesetze wurde nämlich in Cresskill, New Jersey, geregelt, dass Katzen zum Schutz unachtsamer Wildvögel drei Glocken um den Hals zu tragen haben. Ohje, was für ein Gebimmel…

Platz 1: Wenn Grenzsteine durchdrehen… Dieser Problematik hat sich wiederum der deutsche Gesetzgeber gewidmet. Verrückt gewordene Grenzsteine sind nämlich vom Eigentümer eines Nachbargrundstücks zu bändigen. Dies regelt, zumindest bei wörtlicher Auslegung, § 919 Abs. 1 BGB: „Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen und, wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt.\“ (30.04.2020 ra).