RECHTSANWALTSKANZLEI JÜRGEN RAPP

Hätten Sie das gewusst?

Heute wollen wir Ihnen wieder einmal die Gelegenheit bieten, Ihr juristisches Wissen im Hinblick auf teilweise recht kuriose Regelungen zu testen. Richtig oder falsch, was meinen Sie?

  • § 50 StVO (Straßenverkehrsordnung) verbietet das Radfahren auf der Insel Helgoland. Richtig oder falsch? Richtig! Man mag es kaum glauben, aber § 50 StVO verbietet auf der Insel Helgoland sowohl den Verkehr mit Kraftfahrzeugen als auch das Radfahren.
  • In Deutschland ist es verboten, im Gleichschritt über eine Brücke zu marschieren. Richtig oder falsch? Natürlich darf man nicht im Gleichschritt über eine Brücke marschieren, § 27 Abs. 6 StVO, die Behauptung ist also ebenfalls richtig.
  • Wenn ein Ehegatte bei der Eheschließung nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschließung handelt, kann die Ehe aufgehoben werden? Das ist ebenfalls richtig, als Beispiel wird in der Kommentarliteratur zumeist der Fall genannt, dass ein Deutscher sich im Ausland auf eine religiöse Zeremonie einlässt, durch die nach Ortsrecht wirksam eine zivilrechtliche Ehe zustande kommt, was dem armen Bräutigam gar nicht bewusst ist. Oder: Eine Braut ist bei einer Eheschließung der Meinung, nur an einer Generalprobe oder einer Filmaufnahme teilzunehmen – ein sicherlich nahezu täglich anzutreffendes Missverständnis… 😉

Wer meint, dass es nur im Land der unbegrenzten Möglichkeiten kuriose Gesetze gibt, der irrt. Weitere wunderliche Regelungen gefällig? Bitteschön: Nach § 328 StGB (Strafgesetzbuch) wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht oder einen anderen zu einer solchen Handlung verleitet oder eine derartige Handlung fördert. Also Vorsicht zuhause beim täglichen Umgang mit radioaktiven Stoffen, sonst könnte das eine empfindliche Strafe nach sich ziehen. Von den potentiellen Schadensersatzansprüchen ganz zu schweigen. Zu guter Letzt (das ist sicherlich nicht nur für Eltern interessant): § 1619 BGB regelt, dass ein Kind, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet ist, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten. Ist das nicht eine geradezu provozierende rechtliche Regelung?! (23.04.2020 ra).