Na, wollen wir einmal wieder Ihren juristischen Spürsinn fordern und „Wie würden Sie entscheiden“ spielen?! Im Jahr 2013 fanden eine Frau und ihre Tochter einen streunenden Kater vor der Haustüre. Sie nahmen das Tier auf, und als die Tochter 2016 auszog, blieb der Kater bei der Mutter. Sechs Jahre später nahm die Tochter den Kater nun einfach mit zu sich, was zu einem Rechtsstreit führte: Die Mutter verlangte die Herausgabe des Tieres. Zu Recht? Das Landgericht (LG) Köln entschied, dass durch die bloße Aufnahme eines gefundenen Tieres in den Haushalt kein rechtliches Eigentum entstehe, wenn das Tier nicht als Fundtier gemeldet wurde. Maßgeblich sei, wer zuletzt die tatsächliche Kontrolle über das Tier hatte. In diesem Fall sei dies die Mutter gewesen, da sich der Kater zuletzt bei ihr aufgehalten hatte. Die Mitnahme durch die Tochter ohne Zustimmung der Mutter stelle daher eine unerlaubte Handlung dar (LG Köln, Az.: 9 S 26/23). Das Gericht entschied daher, dass die Tochter den Kater an ihre Mutter zurückgeben muss. Aber das hätten Sie doch bestimmt gleich entschieden, oder?! (24.04.2025 ra)