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Das ändert sich u.a. in 2023

Neuer Mindestlohn in der Pflege, höhere Möglichkeiten des Zuverdiensts im Rentenalter, das 49-Euro-Ticket, diese und andere Neuerungen und Gesetze sollen 2023 in Kraft treten. Hier ein kurzer Überblick über bemerkenswerte Änderungen:  Ab Anfang Januar werden Unternehmen und Restaurants zur Verantwortung gezogen, denn Restaurants, Caterer und Lieferketten sind ab dem 01.01.2023 verpflichtet, eine Mehrweg-Alternative zu den üblichen Plastikverpackungen anzubieten. Diese Regelung gilt nicht für kleine Betriebe mit höchstens fünf Beschäftigten oder weniger als 80 Quadratmetern Verkaufsfläche; auch diese Unternehmen müssen aber auf Kundenwunsch Lebensmittel in mitgebrachte Mehrwegbehälter verpacken. Außerdem ist zum Jahresbeginn das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten\“ in Kraft getreten, nach dem Unternehmen in Deutschland dazu verpflichtet sind, bei direkten und punktuell auch bei indirekten Zulieferern Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung zu ermitteln und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Sie müssen außerdem Beschwerdemöglichkeiten einrichten und alles gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle dokumentieren. Außerdem sind nun einige soziale Neuerungen in Kraft getreten. Beispielsweise wurde zum 1. Januar das Kindergeld auf EUR 250,00 erhöht und für Rentnerinnen und Rentner wurden die Hinzuverdienstgrenzen zum 1. Januar 2023 für vorgezogene Altersrenten aufgehoben und bei Erwerbsminderungsrenten angepasst. Zum 01.07.2023 sollen dann zudem die Renten um voraussichtlich 3,5 % im Westen und 4,2 % im Osten steigen, wodurch die Rentenniveaus weiter angeglichen werden. Wird der Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2022 der Bundesregierung so umgesetzt, beträgt der Rentenwert Ost laut Verbraucherzentrale dann 99,3 % des Westwerts. Im Rahmen der Wohngeldreform sollen über eine Million Haushalte bei ihrer Kommune Wohngeld beantragen können, die bisher die nötigen Anforderungen nicht erfüllt hatten. Pünktlich zum Jahresbeginn soll das Wohngeld außerdem von durchschnittlich EUR 180,00 monatlich auf bis zu durchschnittlich EUR 370,00 im Monat erhöht werden. Anlass für die Reform waren steigende Mieten und die Energiekrise. Passend dazu werden im März 2023 (rückwirkend ab Januar) die Preisbremsen für Gas, Strom und Fernwärme in Kraft treten. Dann werden 80 % des Vorjahresverbrauchs bei Gas auf 12 Cent pro Kilowattstunde, bei Strom auf 40 Cent pro Kilowattstunde und bei Fernwärme auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Ab Anfang Januar 2023 ersetzt zudem das viel diskutierte Bürgergeld „Hartz IV“, wodurch wiederum u.a. der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene auf monatlich EUR 502,00 steigt. Für Angestellte in der Pflege erhöht sich zum 1. Mai 2023 der Mindestlohn (Pflegehilfskräfte: EUR 13,90, qualifizierte Pflegehilfskräfte: EUR 14,90, Pflegefachkräfte: EUR 17,65). Zum 1. Dezember 2023 werden die Mindestlöhne dann erneut auf EUR 14,50 (Pflegehilfskräfte), EUR 15,25 (qualifizierte Pflegehilfskräfte) und EUR 18,25 (Pflegefachkräfte) erhöht. Außerdem soll für Angestellte in der Pflege mit 5-Tage-Woche der Anspruch auf Mehrurlaub über den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen auf neun zusätzliche Urlaubstage erhöht werden. Wer in Deutschland ein E-Auto kauft oder mietet, wird staatlich gefördert – allerdings sank die Förderung zum ersten Januar von bisher maximal EUR 9.000,00 auf maximal EUR 4.500,00 je nach Nettolistenpreis. Der Kauf von Fahrzeugen im Wert von über EUR 45.000,00 und von Plug-in-Hybriden wird nicht mehr gefördert und ab September können nur noch Privatpersonen eine staatliche Förderung für den Kauf von E-Autos beantragen. Gewerbetreibende werden dann nicht mehr unterstützt. Autofahrerinnen und Autofahrer müssen auch 2023 wieder ihren Führerschein umtauschen: Bis zum 19. Januar haben die Jahrgänge 1959 bis 1964 Zeit, ihren roten oder grauen \“Lappen\“ abzugeben und ihren neuen fälschungssicheren EU-Führerschein beim Amt abzuholen. Dabei handelt es sich um eine Formalität, eine erneute Führerscheinprüfung muss nicht abgelegt werden (05.01.2023 ra).