Falsche „Masken-Atteste“ – Bewährungsstrafe für Arzt

In Niederbayern ist ein Arzt wegen des Ausstellens falscher „Masken-Atteste“ zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Darüber hinaus ist ihm eine Geldauflage in Höhe von EUR 50.000,00 auferlegt worden. Die Richter des Landgerichts (LG) Passau blieben damit im Rahmen des Berufungsverfahrens unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die auf eine zweijährige Haftstrafe ohne Bewährung sowie ein zeitweises Berufsverbot plädiert hatte. Dem Antrag der Verteidigung auf Freispruch des Angeklagten kam das Gericht ebenfalls nicht nach. Der Arzt hatte nach den Feststellungen des Gerichts Maskenbefreiungsatteste blanko ausgestellt, er war wegen 79 Fällen des Ausstellens falscher Gesundheitszeugnisse angeklagt worden, von denen am Ende noch 24 Fälle übrigblieben und zur Verurteilung des Mediziners führten. Konkret ging es um Atteste, die Kinder in der Schule vom Tragen einer Maske befreien sollten. Der Arzt habe, so die Staatsanwaltschaft, Diagnosen auf die Atteste geschrieben, ohne dass der Arzt die Kinder zuvor untersucht habe. Die Richter des LG Passau rechneten dem Angeklagten positiv an, dass er geständig gewesen sei, bereits im Rahmen des Ausgangsverfahrens vor dem Amtsgericht (AG) Passau hatte er eingeräumt, bei den betreffenden Patienten keine Untersuchungen vorgenommen zu haben. Dafür war er damals vom Amtsgericht bereits zu einer Bewährungsstrafe, einer Geldstrafe und einem teilweisen Berufsverbot verurteilt worden (12.01.2023 ra).