Heftige Turbulenzen während eines Fluges können erhebliche rechtliche Ansprüche auslösen. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts (LG) Frankfurt am Main vom 11.06.2026:
Ein Ehepaar hatte eine zweiwöchige Pauschalreise nach Mauritius gebucht. Während des Hinfluges geriet das Flugzeug in starke Turbulenzen. Der Ehemann wurde aus seinem Sitz geschleudert und erlitt dadurch unter anderem schwere Verletzungen an der Halswirbelsäule. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland musste er operiert werden und leidet nach den Feststellungen des Gerichts weiterhin unter den Folgen des Unfalls. Auch seine Ehefrau wurde verletzt und musste sich während des gesamten Urlaubs überwiegend um ihren Mann kümmern. Das Landgericht sprach dem Kläger nun ein Schmerzensgeld in Höhe von EUR 20.000,00 zu. Grundlage der Entscheidung war das Montrealer Übereinkommen, das die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Verletzungen von Fluggästen regelt. Nach Auffassung des Gerichts haftete im konkreten Fall auch der Reiseveranstalter als vertragliches Luftfahrtunternehmen. Darüber hinaus erhielten beide Reisenden den vollständigen Reisepreis zurück. Nach Ansicht des Gerichts war der Erholungswert des Urlaubs aufgrund der schweren Verletzungen vollständig entfallen. Auch die Ehefrau hatte Anspruch auf Entschädigung, weil eine gemeinsame Urlaubserholung praktisch ausgeschlossen war. Besonders bemerkenswert ist, dass das Gericht dem Kläger kein Mitverschulden anlastete, obwohl er im Zeitpunkt der Turbulenzen nicht angeschnallt war. Nach der Beweisaufnahme stand zur Überzeugung der Kammer fest, dass das Anschnallzeichen erst aktiviert wurde, als die Maschine bereits in die heftigen Luftbewegungen geraten war. Praxishinweis: Wer sich während eines Fluges verletzt, sollte seine Ansprüche frühzeitig prüfen lassen. Je nach Sachverhalt können neben einem Schmerzensgeld auch Ersatz weiterer Schäden sowie Ansprüche wegen einer erheblich beeinträchtigten Urlaubsreise bestehen (06.08.2026 ra).