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ARBEITSRECHT: Wer muss die Büroküche sauber machen?

In vielen Büros wird Arbeitnehmern eine Büroküche zur Verfügung gestellt, die dann von allen Mitarbeitern genutzt werden darf, was natürlich teilweise viel Schmutz und Unordnung verursacht, sodass sich die Frage stellt, wer eigentlich für das Reinigen der Büroküche verantwortlich ist. Denn wer kennt das nicht? Meist existieren in der Büroküche Kaffeemaschine und Kühlschrank. Schnell sammeln sich dann auch dreckige Tassen, Teller und Gläser in der Spüle. Und im Kühlschrank sollen sich ab und zu auch abgelaufene Joghurtbecher und Reste eines Pausenbrotes befinden, die keinem Mitarbeitenden mehr zugeordnet werden können. Umso nötiger ist es, dass die Küche des Büros regelmäßig aufgeräumt und gereinigt wird. Doch wer ist hierfür eigentlich verantwortlich? Zunächst ist zu prüfen, ob es eine arbeitsvertragliche Regelung hinsichtlich der Büroküche gibt. Die Küche putzen muss zunächst einmal derjenige, der nach dem Arbeitsvertrag hierfür verantwortlich ist. So ist es durchaus möglich, dass eine Person ausschließlich für das Putzen und Aufräumen der Küche eingestellt worden ist, was allerdings in den meisten Fällen nicht der Fall sein dürfte. Gibt es keine Person, die arbeitsvertraglich explizit für die Küche zuständig ist, kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts (dem sog. Direktionsrecht) einen oder mehrere Mitarbeiter zum Putzen der Büroküche bestimmen, denn grundsätzlich dürfen Arbeitgeber in Ausübung ihres Weisungsrechts in der Regel bestimmen, welche Art von Leistungen der Arbeitnehmer zu erbringen hat. Doch Vorsicht: Dieses Weisungsrecht hat auch seine Grenzen. So darf ein Arbeitnehmer nicht zu einer geringer qualifizierten Tätigkeit herangezogen werden, als sein Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag dies vorsieht. Dies wird aber sehr häufig wiederum der Fall sein. Dann heißt es für alle Mitarbeiter: Das Büro (und damit auch die Büroküche) sauber machen zählt zu den arbeitsvertraglichen Nebenpflichten. Im Ergebnis ist dann regelmäßig jeder Mitarbeitende im Rahmen der arbeitsvertraglichen Nebenpflicht selbst dafür verantwortlich, dass die Büroküche sauber bleibt (22.02.2024 ra)