Ein Mann aus München wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem er während einer Silvesterfeier auf seinen Nachbarn losgegangen war. Was war genau geschehen? In der Nacht zum 01. Januar 2023 feierte ein Münchener zusammen mit seinem Sohn, einem Freund und dessen Kind in einer Wohnung mit Balkon im Stadtteil Trudering. Gleichzeitig fand auf dem benachbarten Balkon und im dazugehörigen Garten eine größere Feier statt. Gegen 01:30 Uhr eskalierte nun ein Streit zwischen den beiden Gruppen. Der später verurteilte Mann, der zu diesem Zeitpunkt etwa 1,3 Promille Alkohol im Blut hatte, warf zwei Glasbierflaschen und einen Aschenbecher von seinem Balkon in Richtung der Nachbarn. Dabei nahm er in Kauf, dass jemand verletzt werden könnte. Glücklicherweise verfehlten die Gegenstände die Personen knapp. Eine der Flaschen traf jedoch eine Fensterscheibe der Nachbarwohnung und zersprang. Anschließend betrat der Mann den Nachbargarten, griff eine Person am Kragen und wurde daraufhin von anderen Anwesenden weggezogen. Kurz darauf befreite er sich aus dem Griff und schlug einem Beteiligten mit der flachen Hand auf den Kopf, was zu einer etwa drei Zentimeter langen Platzwunde führte. Der Fall landete daraufhin vor dem Amtsgericht (AG) München, nachdem der Beschuldigte Einspruch gegen einen zunächst erlassenen Strafbefehl eingelegt hatte. Vor Gericht räumte er die Taten ein, entschuldigte sich und beschränkte seinen Einspruch auf die Höhe der Tagessätze. Das Gericht verurteilte den Mann wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und vollendeter Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von EUR 1.650,00. Das Urteil ist inzwischen offenbar rechtskräftig (13.02.2025 ra)