RECHTSANWALTSKANZLEI JÜRGEN RAPP

STRAFRECHT: BGH bestätigt Schul-Amoklauf-Urteil des Landgerichts Offenburg

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts (LG) Offenburg gegen einen zur Tatzeit 15-jährigen Schüler bestätigt, der im November 2023 an seiner Schule in Offenburg einen Amoklauf verübt hatte. Das Landgericht hatte den Jugendlichen zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Verurteilung erfolgte unter anderem wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, versuchter schwerer Brandstiftung, versuchter gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie wegen Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffrecht. Nach den Feststellungen des Landgerichts betrat der Jugendliche am 9. November 2023 gegen Mittag das Schulgebäude über einen Nebeneingang. In seinem Rucksack führte er eine geladene Schusswaffe, weitere Munition, einen selbstgebauten Brandsatz sowie einen Schulplan und eine Liste mit namentlich aufgeführten Personen mit sich. Im zweiten Obergeschoss begab er sich in sein Klassenzimmer und schoss dort aus kurzer Distanz zweimal auf einen Mitschüler, der tödlich verletzt wurde. Im Anschluss griff er eine Lehrkraft mit der Waffe an, zerstörte eine Glastür und entzündete den mitgebrachten Brandsatz. Diesen warf er im Treppenhaus in Richtung der Schulleitung. Der Brandsatz zerschellte zwar am Boden, explodierte jedoch nicht, da die Zündvorrichtung versagte. Der Jugendliche versuchte danach, das Gebäude durch den Hinterausgang zu verlassen, legte dort auf Zuruf eines Zeugen die Waffe nieder und ließ sich ohne Widerstand festnehmen. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs sah bei der Überprüfung des Urteils keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Die Revision wurde verworfen, sodass das Urteil nun rechtskräftig ist (18.06.2025).

Schreibe einen Kommentar