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STRAFRECHT: Abrechnungsbetrug bei Corona-Tests: Haftstrafe für Betreiber eines Testzentrums

Das Amtsgericht (AG) Hannover hat einen ehemaligen Betreiber mehrerer Corona-Teststellen wegen mehrfachen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt. Zusätzlich ordnete das Gericht an, rund EUR 968.000,00 als Wertersatz einzuziehen. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Verurteilte über Monate hinweg eine deutlich überhöhte Zahl von Corona-Schnelltests gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet. Tatsächlich durchgeführt wurden diese Tests in dem behaupteten Umfang nicht. Auf diese Weise erhielt er hohe staatliche Auszahlungen, von denen also ein erheblicher Teil unberechtigt war. In der Hauptverhandlung räumte der Angeklagte die Vorwürfe ein. Das Gericht verhängte für die einzelnen Taten Freiheitsstrafen, die anschließend zu einer Gesamtstrafe zusammengezogen wurden. Eine Bewährung lehnte das Gericht ab – insbesondere wegen der Schadenshöhe und der mehrfachen Tatbegehung. Was man daraus lernen kann: Auch in Ausnahmesituationen wie der Corona-Pandemie gelten die Regeln des Strafrechts uneingeschränkt. Wer staatliche Erstattungen falsch oder überhöht abrechnet, riskiert nicht nur Rückforderungen, sondern auch empfindliche Freiheitsstrafen. Das Urteil war zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Beitrags noch nicht rechtskräftig (19.02.2026).

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