Kennen Sie das Sprichwort: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“? Mit Erhalt eines Anhörungsbogens erhalten Sie die Gelegenheit, sich zur Sache zu äußern, Sie können sich also, müssen aber nichts erklären. Auch müssen Sie sich als Betroffener in einem Bußgeldverfahren nie selbst belasten, auch nicht (anders ist dies in der Regel als Zeuge) einer Ladung durch die Polizei Folge leisten oder grundsätzlich der Polizei im Rahmen eines Bußgeldverfahrens ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss die Haustüre öffnen. Man ist allenfalls zu Angaben zur Person verpflichtet (vollständiger Name, aktuelle Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort), diese Angaben sind aber meistens bereits im Anhörungsbogen erfasst, sodass es in der Regel zu keinen Nachteilen führt, wenn man auf den Anhörungsbogen nicht antwortet, auch wenn im Anhörungsbogen darauf hingewiesen wird, die Rücksendung sei eilig oder binnen acht oder 14 Tagen vorzunehmen. Häufig ist der Halter des Fahrzeuges ein Elternteil, gefahren wurde das Auto aber von einem Kind, um so dem jungen Fahrer in der Versicherung einen günstigen Schadensfreiheitsrabatt über die Eltern zu verschaffen. Denkbar ist auch, dass nicht der Halter sondern dessen Ehegatte gefahren ist und der Anhörungsbogen an den Halter übersandt wird. In dieser Konstellation ist es sogar empfehlenswert, keine Angaben zu machen, damit nicht die Ermittlungen auf das Familienmitglied gelenkt werden. Wird der tatsächliche Fahrer nicht zeitnah ermittelt, besteht die Chance, dass der Verstoß nach drei Monaten bereits verjährt. Auf keinen Fall ist es ratsam, einen Bruder, den Vater oder eine ähnlich aussehende Person als Fahrer zu benennen, damit dieser den Verstoß „auf seine Kappe nimmt“. Wer nämlich wider besseres Wissen eine solche Behauptung aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahme gegen einen unschuldigen Dritten herbeizuführen, macht sich u.U. einer falschen Verdächtigung i.S.d. § 164 StGB strafbar, aus einer einfachen Ordnungswidrigkeit, die mit anwaltlicher Hilfe in der Regel gut in den Griff zu bekommen gewesen wäre, wird dann eine Straftat, die zu wesentlich härteren Strafen führt, deshalb: Hände weg von dieser Variante! Da es jedoch auch Situationen geben kann, in denen es durchaus ratsam ist, sich zu äußern oder der Behörde gegenüber Angaben auf dem Anhörungsbogen zu machen, beispielsweise wenn der PKW entwendet wurde oder verliehen war, ist es – aber stets erst nach einer sorgfältigen Prüfung des Einzelfalls – möglicherweise sogar sinnvoll, diese Umstände mitzuteilen, um sich selbst zu entlasten. Den tatsächlichen Fahrer zu benennen ist zudem üblich, wenn der Halter des Fahrzeugs eine Firma ist und ein Mitarbeiter mit einem Fahrzeug der Firmenflotte den Verstoß begangen hat. Würde der Verantwortliche von der Firma nicht benannt oder könnte er nicht zugeordnet werden, droht der Firma u.U. die Verhängung einer Fahrtenbuchauflage, was zu enormem organisatorischen und Verwaltungsaufwand führt. Ratsam ist es deshalb, frühzeitig einen versierten Verteidiger mit der Vertretung zu beauftragen, der Akteneinsicht erhält und dann gemeinsam mit Ihnen entscheiden wird, wie man sich in einem konkreten Fall am besten verhält (22.10.2020 ra).