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Corona, die nächste: Wie \“öffentlich\“ ist eigentlich mein Auto?

Bereits mehrere Personen wurden von unterschiedlichen Bußgeldbehörden wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Corona-Verordnung des jeweiligen Bundeslandes mit Bußgeldern belegt. Alle waren mit ihrem Privat-PKW unterwegs und hatten laut den kontrollierenden Polizeibeamten weitere Personen dabei, die nicht demselben Hausstand wie der Fahrer angehörten. Damit hätten sie gegen die Corona-Verordnung des jeweiligen Bundeslandes verstoßen, da sie sich mit mehr Personen aus einem anderen Hausstand gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten würden, als nach der Corona-Verordnung erlaubt. Dieser abenteuerlichen Auffassung der Polizei erteilte das jeweilige Amtsgericht jetzt eine Absage. Denn der gemeinsame Aufenthalt mehrere Personen in einem Privat-PKW stelle keinen Aufenthalt im öffentlichen Raum dar. Öffentlicher Raum im Sinne der Corona-Verordnungen der Länder sei nämlich ausschließlich der öffentliche Verkehrsraum, die öffentlichen Verkehrsmittel – wie etwa Bahn, Bus, oder Taxi – oder die öffentlichen Gebäude, soweit sie öffentlich zugänglich sind. Kein öffentlicher Raum seien aber private Wohnräume oder andere vom öffentlichen Raum klar abgegrenzte Bereiche – wie etwa der private Garten oder die private Terrasse. Ein Privat-PKW, wie der im jeweiligen Fall genutzte PKW, ist somit nach Auffassung der bislang mit der Entscheidung befassten Gerichte nicht dem öffentlichen Raum zuzuordnen, denn er ist schlichtweg nicht öffentlich zugänglich. Über den Zugang zu dem Privat-PKW entscheidet nämlich auch in Zeiten von Corona immer noch einzig der PKW-Halter und / oder PKW-Führer. Außerhalb des öffentlichen Raumes war zum Zeitpunkt des jeweiligen Vorwurfs aber ein Zusammenkommen von bis zu fünf Personen zulässig, unabhängig von der Zugehörigkeit zu einem Hausstand. Somit hatten die Fahrzeugführer nicht gegen die Corona-Verordnung des jeweiligen Landes verstoßen, da sie sich nicht im öffentlichen Raum aufhielten, da der Privat-PKW glücklicherweise auch durch Corona nicht zum öffentlichen Raum wird, sondern weiterhin privat bleibt (04.02.21 sow).