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Abmahnung wegen Zuspätkommens bei Schnee und Glatteis

Wer bei den momentanen Straßenbedingungen aufgrund angekündigter Schnee- und Eisglätte zu spät zur Arbeit kommt, riskiert eine Abmahnung und im Wiederholungsfalle möglicherweise eine Kündigung seines Arbeitsvertrags. Viele Arbeitgeber kennen kein Pardon und mahnen den verspäteten Arbeitnehmer rigoros ab. Doch ist eine Abmahnung tatsächlich zulässig, wenn man wegen der Wetterverhältnisse verspätet zur Arbeit kommt, weil es … Weiterlesen