Autofahrer, die eine brennende Zigarette achtlos aus dem Fenster schnipsen, riskieren aufgrund der akuten Waldbrandgefahr nicht nur das Entstehen eines Großfeuers, sie nehmen vielmehr sogar in Kauf, wegen einer Straftat angeklagt zu werden. Bereits das Wegwerfen eines brennenden Zigarettenstummels kann zu einem Bußgeld von bis zu EUR 50,00 führen, passiert sein muss da noch gar nichts. Sie sollten aber weiter bedenken, dass im schlimmsten Fall die Bestrafung wegen Brandstiftung, also wegen einer Straftat, drohen kann, wenn der weggeworfene Zigarettenstummel ein geschütztes Rechtsgut, beispielsweise ein Gebäude, ein Warenlager, einen Wald oder eine Wiese in Brand setzt. Erleidet ein anderer Verkehrsteilnehmer infolge der umherfliegenden Glut einen Unfall, etwa weil er irritiert wurde, kommt eine Anklage wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung in Betracht, ein Straftatbestand, der durchaus auch eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann. Wird ein anderer Verkehrsteilnehmer verletzt oder stirbt er gar infolge des Unfalls, ist der Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung bzw. fahrlässigen Tötung erfüllt. Es drohen drakonische Geldstrafen bzw. Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren bei der fahrlässigen Körperverletzung und bis zu fünf Jahren bei der fahrlässigen Tötung. Ein Autofahrer riskiert daneben auch seine Fahrerlaubnis. Es kommt zumindest ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten aber auch die Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht. Wer sich derart sorglos verhält, muss weiter damit rechnen, dass auch die Fahrerlaubnisbehörde generelle Eignungszweifel hat, sodass geprüft wird, ob der Verkehrsteilnehmer überhaupt noch zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr geeignet ist. Um mögliche Eignungszweifel auszuräumen kann ein medizinisch-psychologisches Gutachten, der nicht unbedingt beliebte „Idiotentest“, angeordnet werden. Dies gilt auf jeden Fall dann, wenn der Betroffene bereits zuvor im Straßenverkehr auffällig geworden ist und mehrere Eintragungen im Fahreignungsregister in Flensburg aufweist. Wer einer Straftat beschuldigt wird, sollte frühzeitig einen Verteidiger beauftragen, am besten schon, bevor die erste Anhörung der Polizei erfolgt. Ein Rechtsanwalt wird zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen, danach kann dann über eine sinnvolle Verteidigungsstrategie entschieden werden (20.08.2020 ra).