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FÜHRERSCHEINRECHT:  Drängeln kann die Fahrerlaubnis kosten – MPU auch ohne Alkoholdelikt möglich

Viele Verkehrsteilnehmer verbinden eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) vor allem mit Alkohol- oder Drogendelikten. Tatsächlich kann eine MPU jedoch auch wegen besonders aggressiven Verhaltens im Straßenverkehr angeordnet werden. Dies verdeutlicht ein Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Ein Autofahrer war über eine längere Strecke mit äußerst geringem Abstand auf ein vorausfahrendes Fahrzeug aufgefahren und hatte dabei wiederholt Lichthupe und Hupe betätigt. Das Verhalten war so massiv, dass die Polizeibeamten in dem vorausfahrenden Zivilfahrzeug das Kennzeichen des hinter ihnen fahrenden Fahrzeugs nicht mehr erkennen konnten. Strafrechtlich wurde der Fahrer wegen versuchter Nötigung verurteilt. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnete daraufhin die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens an. Nachdem der Betroffene die geforderte MPU nicht vorlegte, wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte dieses Vorgehen. Nach Auffassung des Gerichts kann ein besonders hartnäckiges und gefährliches Drängeln erhebliche Zweifel an der Fahreignung begründen. In einem solchen Fall darf die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU anordnen. Wird das Gutachten nicht fristgerecht vorgelegt, kann dies den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen. Praxishinweis: Eine MPU droht nicht nur nach Alkohol- oder Drogenfahrten. Auch besonders aggressives Verhalten im Straßenverkehr – etwa massives Drängeln, Nötigungen oder andere gravierende Verkehrsverstöße – kann Zweifel an der Fahreignung begründen und zum Entzug der Fahrerlaubnis führen (10.09.2026 ra).

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