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STRASSENVERKEHRSRECHT: Na, haben Sie Lust auf ein kleines Quiz?

Heute folgt Teil 3 unseres kleinen Ratespiels rund um das Straßenverkehrsrecht: Na, wie viele Fragen werden Sie korrekt beantworten können? Nur ein oder zwei Fragen oder klappt es bei allen sieben Fragen?

1. Mit Flip-Flops darf man Auto fahren?

2. Motorräder dürfen an einem Stau rechts vorbeifahren?

3. Ist es erlaubt, den Handyanruf wegzudrücken?

4. Und ist es richtig, dass vor dem Überholen keine (Licht-) Hupe benutzt werden darf?

5. An defekten Parkautomaten darf ohne weiteres geparkt werden?

6. Eine Parklücke freihalten ist doch wohl kein Problem?

7. Laute Musik im Auto kann doch nicht verboten sein, oder?

Frage 3: Ist es erlaubt, den Handyanruf wegzudrücken?

Vorsicht: Schon das bloße Wegdrücken eines eingehenden Anrufs während der Fahrt gilt als verbotene Nutzung eines Mobiltelefons nach § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), wenn es dafür aufgenommen oder gehalten werden muss. Das Oberlandesgericht Köln hat dies klar entschieden (Az.: III-1 RBs 39/12) und gegen den betroffenen Autofahrer eine Geldbuße verhängt. Die Begründung: Auch beim Abweisen eines Anrufs wird das Mobiltelefon aktiv verwendet – ebenso wie beim Beenden eines Gesprächs oder beim Ein- und Ausschalten des Geräts. Entscheidend ist laut Gericht nicht, ob tatsächlich ein Gespräch geführt wird, sondern allein, dass das Gerät aufgenommen und bedient wird, ohne dass es sich in einer geeigneten Halterung befindet. Die Folge: Ein Bußgeld von 100 € und 1 Punkt im Fahreignungsregister. Bei Gefährdung oder Unfall kann es sogar noch teurer werden (07.08.2025 ra).

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