Heute folgt Teil 2 unseres kleinen Ratespiels rund um das Straßenverkehrsrecht: Na, wie viele Fragen werden Sie korrekt beantworten können? Nur ein oder zwei Fragen oder klappt es bei allen sieben Fragen?
- Mit Flip-Flops darf man Auto fahren?
- Motorräder dürfen an einem Stau rechts vorbeifahren?
- Ist es erlaubt, den Handyanruf wegzudrücken?
- Und ist es richtig, dass vor dem Überholen keine (Licht-) Hupe benutzt werden darf?
- An defekten Parkautomaten darf ohne weiteres geparkt werden?
- Eine Parklücke freihalten ist doch wohl kein Problem?
- Laute Musik im Auto kann doch nicht verboten sein, oder?
Frage 2: Motorräder dürfen an einem Stau rechts vorbeifahren?
Die Verlockung ist groß – besonders an heißen Sommertagen auf der Autobahn. Doch auch wenn Motorradfahrer ungern in der Hitze stehen: An einem Stau rechts vorbeizufahren oder sich zwischen den Fahrzeugreihen hindurch zu schlängeln („Lane Splitting“) ist in Deutschland nicht erlaubt. Die Straßenverkehrsordnung (§ 5 Abs. 1 StVO) verbietet das Rechtsüberholen grundsätzlich. Auch das sogenannte „Durchschlängeln“ ist rechtlich als unzulässiges Überholen oder Vorbeifahren zu werten und kann mit 100 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg geahndet werden. Kommt es zu einem Unfall, droht dem Motorradfahrer häufig eine erhebliche Mithaftung. Auch das Ausweichen auf den Seitenstreifen ist verboten – dieser gehört nicht zur Fahrbahn und darf nur im Notfall befahren werden (§ 2 Abs. 1 Satz 2 StVO). Übrigens: Das Linksüberholen wäre zwar grundsätzlich erlaubt, aber nur innerhalb der markierten Fahrspur – was im Stau meist am fehlenden Platz scheitert. Eine Ausnahme gibt es für Radfahrer und Mofas: Diese dürfen sich im Stadtverkehr an vor einer Ampel wartenden Fahrzeugen vorsichtig rechts vorbeibewegen, jedenfalls nach Meinung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az. 5 Ss (OWi) 151/90). Doch auch hier gilt: Wer zu forsch fährt oder den Seitenabstand missachtet, riskiert bei einem Unfall eine Mithaftung – etwa bei plötzlich öffnenden Autotüren oder abbiegenden Fahrzeugen (31.07.2025 ra).