Immer häufiger werden polizeiliche Maßnahmen mit dem Smartphone dokumentiert – doch Vorsicht: Wer Gespräche von Polizeibeamten (und auch von anderen Personen) ohne deren Einwilligung aufzeichnet, riskiert strafrechtliche Konsequenzen. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken. Das Gericht hat nämlich mit Beschluss vom 30.06.2022 entschieden, dass die Tonaufnahme einer polizeilichen Kontrolle mittels Mobiltelefon den Anfangsverdacht einer Straftat nach § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB („Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“) begründen kann. In einem konkreten Fall hatte eine Frau im Mai 2020 während einer nächtlichen Polizeikontrolle an einem Teich in Kaiserslautern eine Audioaufnahme gefertigt, obwohl sie mehrfach von den Beamten zur Beendigung und Löschung der Aufnahme aufgefordert worden war. Nachdem sie der Aufforderung nicht nachkam, wurde ihr Mobiltelefon beschlagnahmt. Aufgrund ihres Widerstands bei der Sicherstellung wurde sie später u. a. wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung vom Amtsgericht (AG) Kaiserslautern zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Die dagegen gerichtete Revision blieb ohne Erfolg. Das Oberlandesgericht bestätigte insbesondere die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme. Maßgeblich sei, dass sich die aufgezeichnete Unterhaltung auf eine nichtöffentliche Situation bezog, da die Kontrolle nachts in einem räumlich begrenzten Bereich stattfand. Dass die Angeklagte lautstark auf die Aufnahme hingewiesen hatte, beseitige die strafrechtliche Relevanz nicht – entscheidend sei allein die fehlende Einwilligung der Gesprächspartner. Auch ein möglicher Rechtfertigungsgrund im Sinne einer Beweissicherung lag nach Auffassung des Gerichts nicht vor, da aus Sicht der Angeklagten keine Anhaltspunkte für ein rechtswidriges Verhalten der Beamten bestanden. Fazit: Ton- und Sprachaufzeichnungen von Polizeieinsätzen ohne ausdrückliche Zustimmung der beteiligten Beamten können eine strafbare Handlung darstellen. Betroffene müssen unter Umständen mit einer Beschlagnahme ihres Handys und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Wer sich gegen vermeintlich rechtswidrige Maßnahmen der Polizei zur Wehr setzen will, sollte dies auf rechtlich zulässigem Weg tun – am besten mit anwaltlicher Unterstützung (08.05.2025 ra).