Wenn man mit der Aufforderung „Stopp! Polizei!“ konfrontiert wird, kann das selbst routinierten Autofahrern ein mulmiges Gefühl bereiten, selbst dann, wenn man sich nichts zuschulden kommen ließ. Denn Verkehrskontrollen sind oft unangenehm, besonders dann, wenn man seine Rechte nicht genau kennt. Viele wissen nicht, dass die Polizei laut § 36 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zwar berechtigt ist, Kontrollen durchzuführen. Autofahrer müssen aber nicht jeder Anweisung im Rahmen dieser Kontrollen folgen. Folgende Hinweise könnten nützlich für Sie sein: Auch in einer Verkehrskontrolle gilt: Erst überlegen, dann sprechen. Autofahrer sollten mit ihren Aussagen vorsichtig sein, insbesondere dann, wenn sie wegen eines konkreten Verstoßes angehalten wurden. Viele bringen sich dann nämlich durch unbedachte Bemerkungen selbst in Schwierigkeiten, wohingegen ein einfaches Schulterzucken oft die beste Antwort ist auf Fragen wie: „Wissen Sie, warum Sie angehalten wurden?“ Die Antwort: „Ja, ich weiß, die Ampel war rot“, wird in der Regel als Schuldeingeständnis ausgelegt und erschwert später einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid. Verpflichtend sind nur Angaben zu den Personalien sowie das Vorzeigen von Führerschein und Fahrzeugschein. Auf andere Fragen zu antworten, ist nicht nötig. In solchen Fällen sollte man freundlich mitteilen, dass man dazu keine Angaben machen möchte. Ein häufiger Angstfaktor bei Kontrollen sind Tests zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit wie Atemalkoholtests, Urinproben oder die Überprüfung der Pupillenreaktion. Wichtig zu wissen: Solche Tests sind freiwillig! Autofahrer müssen weder pusten noch andere Tests (aktiv) durchführen, da sich niemand selbst belasten muss. Allerdings kann eine Weigerung dazu führen, dass man für eine Blutprobe auf die Wache verbracht wird. Eine Blutprobe kann inzwischen nicht nur von einem Richter, sondern auch von Polizeibeamten oder der Staatsanwaltschaft angeordnet werden, vor allem bei „Gefahr im Verzug“. Autofahrer können einem freiwilligen Test regelmäßig dann zustimmen, wenn sie sicher sind, keine Substanzen konsumiert zu haben. Andernfalls könnte dies in einem späteren Verfahren zu Nachteilen führen. Eine immer wiederkehrende Frage ist auch, ob die Polizei das Auto durchsuchen darf. Polizisten dürfen den Zustand des Fahrzeugs prüfen, etwa die HU-Plakette oder ob Verbandskasten und Warndreieck vorhanden sind. Auch können sie den Fahrer auffordern, auszusteigen. Eine Durchsuchung des Innenraums, des Kofferraums oder gar des gesamten Fahrzeugs ist jedoch nur mit richterlichem Beschluss erlaubt, außer, siehe oben, bei Gefahr im Verzug, wenn also beispielsweise der Verdacht auf eine Straftat besteht, z.B. bei einem starken Cannabisgeruch im Fahrzeug. Der Schlüssel zu einer möglichst entspannten Verkehrskontrolle ist Gelassenheit. Überlegen Sie genau, was Sie sagen, und machen Sie nur notwendige Angaben. Verweigern Sie Tests zur Fahrtauglichkeit, wenn Zweifel bestehen, und zeigen Sie, dass Sie Ihre Rechte kennen. Bleiben Sie dabei jedoch höflich und respektvoll. Unangemessenes Verhalten wie Beleidigungen oder Aggressionen kann die Situation nur verschlimmern. In den meisten Fällen haben beide Seiten ein Interesse daran, die Kontrolle rasch und ohne Komplikationen abzuschließen (05.12.2024 ra).