Ein Koi-Besitzer verlangte von der Halterin einer Schäferhündin knapp EUR 18.000,00 Schadensersatz. Seine Behauptung: Der Hund habe sich ausgerechnet die drei wertvollsten Fische seines Gartenteichs einverleibt. Der Sachverhalt: Der Kläger hielt im Sommer 2006 etwa 40 Koi-Karpfen in seinem Gartenteich. Kois werden, je nach Farbe, Größe und Zucht, teils für mehrere Tausend Euro gehandelt. Nach Darstellung des Klägers hatte er kurz zuvor drei besonders wertvolle Exemplare erworben, im Wert von rund EUR 3.900,00, EUR 4.900,00 und EUR 7.900,00. An einem Julitag soll die Schäferhündin einer Bekannten, die ihn besuchte, in den Teich gesprungen sein und genau diese drei Tiere gefangen und gefressen haben. Der Kläger behauptete, er habe die Kadaver zweier Fische fünf bis sechs Tage am Beckenrand liegen lassen, bevor er sie begrub. Fotos machte er nicht – und die Gräber seien inzwischen von einem Tier geplündert worden. Die Hundehaftpflichtversicherung der Beklagten verweigerte die Zahlung. Sie bezweifelte, dass sich die behaupteten Fische überhaupt im Teich befanden, und vermutete eine erfundene Schadensgeschichte.
Die Entscheidung: Das Landgericht (LG) Coburg wies die Klage ab. Das Gericht hielt die Schilderung des Klägers für unglaubwürdig: Es sei lebensfremd, dass der Hund gezielt nur die drei wertvollsten Fische gefressen haben soll. Das wochenlange Liegenlassen von Tierkadavern im Hochsommer ohne Fotobeweis wirke wenig plausibel. Ausschlaggebend war allerdings die Aussage des angeblichen Verkäufers der Kois: Er widerrief seine frühere Bestätigung des Verkaufs und räumte ein, diese nur als „Gefälligkeit“ abgegeben zu haben – in dem Wissen, dass der Kläger die Versicherung täuschen wollte. Fazit: Ohne stichhaltige Beweise hat auch die kreativste Schadensschilderung vor Gericht keine Chance (30.10.2025).
