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Welche Konsequenzen „Knöllchensammlern“ drohen können

Wer kennt das nicht, der täglich mit dem Auto zur Arbeit fährt: Anstatt einen Tages-Parkschein zu lösen, riskieren viele Autofahrer ein Knöllchen, was u.U. preiswerter ausfallen kann, als ein Ticket zu ziehen. Drohen dann eigentlich ab einer bestimmten Anzahl von „Strafzetteln“ Punkte in Flensburg oder ist gar der Führerschein gefährdet? Konsequenzen muss man in der Tat in Kauf nehmen: Bei demjenigen, der sehr häufig falsch parkt (und dabei erwischt wird), können nämlich Zweifel an der Fahreignung bestehen. Diesen Zweifeln kann die Fahrerlaubnisbehörde dann durch Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) nachgehen, dem im Volksmund sehr bekannten „Idiotentest“. Wird die MPU nicht bestanden oder nicht fristgerecht absolviert, ist der Führerschein weg, weil dem Betreffenden „ein gespaltenes Verhältnis zur Straßenverkehrsordnung“ attestiert wird. Das fristgerechte Zahlen schützt übrigens nicht vor den drastischen Konsequenzen. Da es sich auch um Rechtsfragen des ruhenden Verkehrs handelt, ist letzten Endes nicht entscheidend, ob der Halter auch der Fahrer ist. Der Halter haftet in diesem Fall nämlich für den Fahrer, will der Halter seine Unschuld beweisen, muss er der Behörde den Fahrer benennen. Ein Führerschein wird aufgrund von Strafzetteln wegen fehlerhaften Parkens erfahrungsgemäß zwar eher selten einkassiert. Wenn aber etwa 60 bis 80 Knöllchen pro Jahr angesammelt werden, also etwa ein bis anderthalb Bußgeldbescheide pro Woche, kann es u. U. wiederum brenzlig werden. Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat nämlich entschieden, dass ein Fahrzeughalter, der sich 127 Knöllchen eingefangen und zusätzlich noch 17 Geschwindigkeitsüberschreitungen in anderthalb Jahren begangen hatte, damit rechnen muss, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird (Beschluss vom 10. September 2012; Az.: VG 4 L 271.12), obwohl der Fahrzeughalter angegeben hatte, dass er nicht alle Strafzettel selbst verschuldet hatte. Der Führerschein war erst einmal futsch. Dass diese Konsequenzen eher selten drohen, hängt auch damit zusammen, dass man als Sünder eher selten an der gleichen Stelle, zumindest aber nicht in der gleichen Stadt erwischt wird. Dann nämlich wechseln die Zuständigkeiten der jeweiligen Behörde – und dann fällt ein wiederholtes Vergehen eher selten auf. Ausgeschlossen ist dies indes nicht! Punkte in Flensburg drohen in aller Regel nicht. Zumindest dann nicht, wenn es sich um bloße Strafzettel infolge eines fehlenden Parkscheins handelt. Anders kann es aber sein, wenn durch ein ruhendes Fahrzeug ein Rettungsweg versperrt oder ein Rettungsfahrzeug behindert wird. Dann sind seit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs EUR 60,00 fällig und einen Punkt gibt’s oben drauf (29.05 2019 ra).

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