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Was befristete Arbeitsverträge unwirksam machen kann

Im Land der unbegrenzten Möglichkeiten, den vereinigten Staaten von Amerika, lassen sich offenbar sogar Hochhäuser mit einer gescannten Unterschrift kaufen. Hierzulande bleibt es eher konservativ: Was nicht eigenhändig unterschrieben ist, gilt in vielen Fällen nicht. Nun hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg entschieden, dass dies auch für befristete Arbeitsverträge gilt. Eine Zeitarbeitsfirma hatte im Rahmen von Verträgen mit entleihenden Betrieben über mehrere Jahre hinweg mehr als 20 kurzzeitig befristete Arbeitsverträge abgeschlossen, die – beispielsweise für Messehostessen – nur für ein paar Tage gelten sollten. Diese Arbeitsverträge wiederum waren regelmäßig mit einer gescannten Unterschrift des Geschäftsführers der Zeitarbeitsfirma unterzeichnet. Eine Messehostess unterschrieb nun einen solchen Vertrag und schickte ihn an den Personalverleiher, also das Zeitarbeitsunternehmen, zurück. Später nun pochte die als Hostess beschäftigte Arbeitnehmerin darauf, dass die Befristungsvereinbarung ihres Arbeitsverhältnisses nicht wirksam sei, weil die gesetzlich geforderte Schriftform wegen der gescannten Unterschrift des Geschäftsführers nicht eingehalten worden sei. Zu Recht, entschied nun das LAG durch Urteil vom 16.03.2022 (Az.: 23 Sa 1133/21) und wies darauf hin, dass die wirksame Befristung eines Arbeitsvertrags voraussetze, dass die Schriftform eben eingehalten werde, § 14 Abs. 4 TzBfG. Dies setze aber grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur voraus, eine gescannte Unterschrift erfülle diese Anforderung aber nicht. Vielmehr handele es sich hierbei um eine „mechanische Vervielfältigung der Unterschrift durch Computereinblendung“, was aber eine Eigenhändigkeit der Unterschrift ausschließe. Auch wenn dies von der als Messe-Hostess beschäftigten Arbeitnehmerin in der Vergangenheit mehrfach als Vertragsschluss widerspruchslos so hingenommen worden sei, habe dies keine Wirkung für spätere Vertragsschlüsse. Wenn also innerhalb der dreiwöchigen Frist ab Vertragsschluss eine Klage auf Entfristung des Arbeitsverhältnisses erhoben wird, führt die mangelnde Schriftform zur Unwirksamkeit der Befristung und damit zu einer unbefristeten Beschäftigung (27.10.2022 ra).