Zum Schutz vor Betrügern gilt es auch bei Wohnungsbesichtigungen und dem geplanten Abschluss eines Mietvertrags einige Sicherheitshinweise zu beachten. Dies gilt insbesondere – aber nicht ausschließlich – für denjenigen, der im Internet auf Wohnungssuche geht. So sollte man als Wohnungsinteressent niemals Geld überweisen, bevor die Immobilie nicht selbst besichtigt oder ein vertrauenswürdiger Bekannte vorbei geschickt wurde, eine entsprechende Besichtigung persönlich vorzunehmen. Anderenfalls drohen Schäden in recht beträchtlicher Höhe! Vorsicht ist insbesondere dann geboten, wenn vermeintliche Vermieter von Wohnungssuchenden verlangen, schnell eine Anzahlung auf ein ausländisches Bankkonto zu leisten. Beachten muss man deshalb die IBAN, die bei deutschen Geldinstituten stets mit dem Länderkürzel „DE“ beginnt. Empfehlenswert ist es außerdem, für Zahlungen immer die offiziellen Portalseiten zu verwenden. Verbraucherschützer raten ferner, Unbekannten niemals Bankdaten und Ausweiskopien zu übermitteln. Diese Informationen könnten anderenfalls leicht verwendet werden, um andere Interessenten zu täuschen und zu betrügen. Wenn Geld bereits überwiesen wurde, ist es nicht immer möglich, dieses zurückzuholen. Es muss dann auch sehr schnell geprüft werden, ob bei der Polizei Strafanzeige erstattet und/oder der Fall dem Online-Portal gemeldet werden soll. Ferner empfiehlt es sich, auf jeden Fall die Bank oder den Zahlungsdienstleister umgehend zu kontaktieren und zu klären, ob eine Rückbuchung des bezahlten Betrags noch möglich ist. Wer mit Kreditkarte gezahlt hat, kann unter Umständen mit einer Zahlungsreklamation sein Geld zurückerhalten. Ein weiterer Tipp: Es ist relativ leicht, über entsprechende Online-Suchmaschinen zu prüfen, ob Fotos, die gemeinsam mit einer Wohnungsanzeige eingestellt wurden, bereits für Wohnungen mit einer anderen Adresse verwendet worden sind. Dafür muss bei der umgekehrten Bildersuche statt nach einem Suchbegriff nach dem entsprechenden Bild gesucht werden. Verdächtig ist, wenn dann Inserate mit unterschiedlichen Ortsangaben angezeigt werden (10.10.2019 ra).