Besonders in Waldgebieten und an Feldrändern ist das Risiko eines Wildunfalls in den Abend- und den frühen Morgenstunden hoch, da Wildtiere diese Bereiche häufig überqueren. Durch schlechte Sichtverhältnisse steigt die Gefahr eines Unfalls weiter an. Wenn es trotz aller Vorsicht dennoch passiert sein sollte, muss zunächst einmal die Unfallstelle gesichert werden. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie eine Warnweste an und sichern Sie die Stelle ab. Auch wenn das Tier weitergelaufen ist, sollten diese Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Bei verletzten Personen sollte man sofort den Notruf 112 oder 110 wählen. Allerdings muss auch ohne Verletzte die Polizei über den Unfall informiert werden, die meisten Bundesländer fordern zusätzlich die Benachrichtigung eines Jägers. Für die Versicherung ist eine Wildunfall-Bescheinigung sehr hilfreich. Wenn das angefahrene Tier sich verletzt an der Unfallstelle befinden sollte, ist es ratsam, das Tier nicht anzufassen. Versuchen Sie nicht, verletztes Wild eigenhändig zu versorgen, da die Tiere sich mit drastischen Folgen zur Wehr setzen könnten. Falls das angefahrene Tier verendet ist, ziehen Sie es, wenn möglich, an den Straßenrand, jedoch nicht mit bloßen Händen. Warten Sie dann in sicherer Entfernung, bis die Polizei oder der Jäger eintrifft. Übrigens: Keinesfalls ist es erlaubt, das Wild mitzunehmen. Sie würden sich der Wilderei strafbar machen! Wildunfälle lassen sich oftmals durch umsichtiges Fahren vermeiden. Vor allem in der Dämmerung und bei schlechten Sichtverhältnissen ist Vorsicht geboten. Wenn man Wild am Straßenrand entdeckt, sollte das sowieso schon angepasste Tempo verringert und das Fernlicht ausgeschaltet werden, um das Tier nicht zu blenden. Hupen hilft manchmal, das Wild zu vertreiben, manchmal allerdings auch in die „falsche Richtung“. Hiermit sollten Sie rechnen und auch bedenken, dass Tiere oft in Gruppen unterwegs sind. Schäden am eigenen Fahrzeug werden in der Regel problemlos durch die Teilkaskoversicherung übernommen, wenn sie durch einen Zusammenstoß mit Haarwild, bspw. Wildschweine, Rehe oder Füchse, verursacht wurden. Manche Versicherungen bieten auch Schutz für Kollisionen mit sämtlichen Tierarten, prüfen Sie ggf. Ihren Versicherungsvertrag. Ist der Unfall durch ein Ausweichmanöver ohne Tierkontakt verursacht worden, greift oft die Vollkaskoversicherung, was dann aber in der Regel eine Herabstufung der Schadenfreiheitsklasse zur Folge hat. Kommt es zu einem Auffahrunfall, weil der Vordermann wegen eines Kleintiers gebremst hat, haftet in der Regel der Auffahrende wegen zu geringen Sicherheitsabstandes oder unangepasster Geschwindigkeit. Manche, wenige, Gerichte haben entschieden, dass auch der abbremsende Vordermann teilweise haftbar gemacht werden kann. Verlassen sollte man sich hierauf aber keinesfalls. In der Regel haftet bei Wildunfällen der Jagdpächter oder Waldbesitzer nicht, da Wild juristisch als herrenlos gilt. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn Wild durch Treibjagden in Richtung befahrener Straßen gedrängt wird. Fehlen Warnschilder an besonders gefährlichen Wildwechselstellen, kann unter Umständen die Straßenbehörde haftbar gemacht werden. Im Bedarfsfall empfiehlt es sich, rechtzeitig professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen (21.11.2024 ra).