RECHTSANWALTSKANZLEI JÜRGEN RAPP

STRASSENVERKEHRSRECHT: Neue Regeln für Winterreifen

Ab dem 01.10.2024 müssen sich Autofahrer an neue Regelungen für Winterreifen halten: Bislang wurden Winter- und Ganzjahresreifen mit der M+S-Kennzeichnung als wintertauglich anerkannt, sofern sie vor 2018 hergestellt wurden. Seit dem 01.01.2018 müssen jedoch alle neu produzierten Winter- und Ganzjahresreifen das sogenannte Alpine-Symbol – ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke – tragen, um für den Winterbetrieb gesetzlich zugelassen zu sein. Die Gesetzesänderung, die nun seit dem 01.10.2024 in Kraft getreten ist, betrifft vor allem Reifen, die fast sieben Jahre alt sind und vor Januar 2018 gefertigt wurden, da sie noch ohne das Alpine-Symbol im Verkehr sind. Solche Reifen dürfen zwar nicht mehr verkauft werden, könnten jedoch noch auf dem ein oder anderen Fahrzeug, insbesondere dann, wenn es selten benutzt wird und häufig in der Garage steht, montiert sein. Falls Sie sich nicht sicher sein sollten, wie alt die aufgezogenen Winterpneus tatsächlich sind: Das Alter bzw. das Herstellungsdatum eines Reifens lässt sich an der DOT-Nummer auf der Seitenwand des Reifens ablesen. Ab dem 01.10.2024 dürfen also bei winterlichen Straßenverhältnissen ausschließlich Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol verwendet werden, das die Wintertauglichkeit des Reifens bestätigt. Reifen, die lediglich die M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) tragen, sind nicht mehr zulässig. Bei Verstößen drohen übrigens empfindliche Strafen. Wer bei winterlichen Bedingungen mit unpassenden Reifen unterwegs ist, muss laut aktuellem Bußgeldkatalog mit EUR 60,00 und einem Punkt in Flensburg rechnen. Sollte es mit ungeeigneten Reifen zu einem Unfall kommen, könnten zusätzliche Kosten entstehen und es drohen im ungünstigsten Fall sogar Probleme mit der Versicherung. Es empfiehlt sich daher, die Winterreifen – sofern noch nicht geschehen – zu prüfen und einen eventuell erforderlichen Reifenwechsel frühzeitig vorzunehmen, besonders dann, wenn die derzeit genutzten Reifen noch die M+S-Kennzeichnung tragen. Zudem empfiehlt es sich, eine Profiltiefe von mindestens 4 mm einzuhalten, um sicherzustellen, dass die Reifen bei Wasser, Schnee und Straßenglätte ausreichend Traktion bieten (28.11.2024).

Schreibe einen Kommentar