Das Landgericht (LG) Münster hat einen zur Tatzeit 15-jährigen Jugendlichen zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich erhielt er einen vierwöchigen Dauerarrest („Warnschussarrest“) und muss 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der Fall ereignete sich während eines Spiels der 3. Fußball-Bundesliga zwischen dem VfL Osnabrück und dem SC Preußen Münster. Vor dem Spiel hatte der Jugendliche einer anderen Person einen „Böller“ in der Größe einer Getränkedose, den er illegal im Internet erworben hatte, ausgehändigt, der dann im Stadion gezündet wurde. Bei der Explosion wurden 33 Menschen verletzt, darunter fünf Kinder. Das Gericht stellte klar: Dem Jugendlichen sei bewusst gewesen, dass der Böller im Stadion eingesetzt und in Richtung der gegnerischen Fans geworfen werden sollte. Weiter habe er gewusst, dass hierdurch Menschen verletzt werden könnten. Deshalb wertete das Gericht die Tat als Beihilfe zur vorsätzlichen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und dem unerlaubten Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, weil es sich um einen Jugendlichen handelte und bestimmte Auflagen wie gemeinnützige Arbeit und Arrest verhängt wurden. Der Werfer selbst, ein 24-jähriger Ultra-Fan von Preußen, war bereits im März 2012 zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Verletzten erlitten seinerzeit Knall- und Explosionstraumata, einige Polizeibeamte wurden durch die Ummantelung des Sprengkörpers verletzt (13.11.2025).