Weiter geht es mit unserem bunten Reigen merkwürdiger Gesetze und Regelungen: So ist es beispielsweise in Deutschland verboten, ohne Erlaubnis in einem Abwasserkanal zu schwimmen. Falls man bei der Bundeswehr gedient hat, ist bestimmt noch in Erinnerung, dass es verboten ist, im Gleichschritt über eine Brücke zu marschieren, denn durch den Gleichschritt kann eine Eigenschwingung entstehen, die so stark werden kann, dass die Brücke zerbricht. Geschehen am 12. April 1831, als 74 Soldaten über die Broughton Bridge bei Manchester marschierten. Die Straßenverkehrsordnung regelt, dass blinde Menschen drei Stunden lang auf Anwohnerparkplätzen und im eingeschränkten Halteverbot parken dürfen. Wie sie dort hinkommen, ist eher ungeklärt. Viele Brandschutzordnungen regeln, dass keine Reifen in der Garage gelagert werden dürfen. Eine nicht einvernehmliche Kissenschlacht kann übrigens auch als ein Schlag mit einer Waffe gelten und dementsprechend streng bestraft werden. Ein Gesetz, das wieder ernst zu nehmen ist und das man kennen sollte: Wenn man auf der Autobahn mit einem leeren Tank liegen bleibt, kostet das ein Bußgeld von mindestens EUR 30,00 bis EUR 70,00, denn es ist verboten, auf der Autobahn einen leeren Tank zu haben. In Deutschland dürfte es übrigens möglich sein, nackt Auto zu fahren. Das jedenfalls hat die tz geschrieben. Gewähr hierfür wird nicht übernommen. Allerdings muss man sich spätestens dann bedecken, sobald man aus dem Fahrzeug aussteigt. Fazit: Die Aufzählung absurder, skurriler und wohl teilweise auch überflüssiger Gesetze könnte nahezu endlos fortgeführt werden. Ob die Gesetze auch tatsächlich so angewandt werden, wie sie niedergeschrieben sind, kann nicht prognostiziert werden. Man sollte allerdings bedenken, dass Gesetze auch dann, wenn sie teilweise sehr alt oder inhaltlich fragwürdig sind, nach wie vor gelten und deshalb beachtet werden müssen. Anderenfalls sollte der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens aufgesucht werden, der wiederum sicherlich mit Rat und Tat zur Seite stehen wird (07.09.23 ra).