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SCHADENSERSATZRECHT: „Rechts vor Links“ gilt nicht automatisch auf Kundenparkplätzen

Parkplatzunfall: Die nächste Entscheidung! Wer auf einem Supermarkt- oder Baumarktparkplatz unterwegs ist, kann sich nicht immer auf die Regel „rechts vor links“ verlassen. Das hat jedenfalls das Landgericht Lübeck mit Urteil vom 12. August 2021 klargestellt (Az. 14 S 1/21).

Der Fall: „Unfall auf Parkplatzkreuzung“. Im Sommer 2018 kam es auf dem Kundenparkplatz eines Baumarkts in Lübeck zu einem Unfall an einer Art Kreuzung zweier Fahrspuren. Der von rechts kommende Fahrer verlangte vollen Schadenersatz – rund EUR 6.500,00 –, weil er sich auf „rechts vor links“ berief. Die Kfz-Versicherung des anderen Fahrers zahlte aber nur die Hälfte. In zweiter Instanz bekam der Kläger immerhin 70 % zugesprochen. Das Urteil: „Keine „Straßen“, keine Vorfahrtsregel“. Zwar gilt auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen grundsätzlich die Straßenverkehrsordnung (StVO). Doch nach Auffassung des Landgerichts handelt es sich bei Parkgassen mit angrenzenden Stellplätzen nicht um klassische Straßen mit fließendem Verkehr. Deshalb greife die Regel „rechts vor links“ nicht automatisch. Stattdessen gelte das allgemeine Rücksichtnahmegebot (§ 1 Abs. 2 StVO): Wer fährt, muss jederzeit bremsbereit und besonders vorsichtig sein – gerade dort, wo keine klare Vorfahrtsregelung erkennbar ist. Beide Fahrer mit Schuld – aber einer mehr?! Im konkreten Fall trugen beide Unfallbeteiligten eine Mitschuld. Der von links kommende Fahrer war mit rund 25 km/h deutlich zu schnell. Der von rechts kommende Kläger fuhr dagegen nur mit 10 – 15 km/h. Das Gericht sah deshalb eine überwiegende Haftung des Linksfahrers und sprach dem Kläger 70 % seines Schadens zu. Der Bundesgerichtshof (BGH) soll nun Klarheit schaffen. Weil die Rechtslage zur Frage, ob auf Kundenparkplätzen „rechts vor links“ gilt, bundesweit uneinheitlich ist, wurde Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Unser Rat: Parkplätze bergen rechtliche Fallstricke – vor allem bei der Frage nach der Haftung. Wenn Sie in einen Unfall verwickelt wurden oder sich mit einer Versicherung über die Regulierung streiten, beraten wir Sie gern kompetent und durchsetzungsstark. Jetzt Kontakt aufnehmen – wir stehen an Ihrer Seite (10.07.2025).

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