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RECHT AKTUELL: Das ist neu in 2025

Auch Anfang 2025 gibt es, wie in allen Vorjahren, in Deutschland wiederum viele Gesetzesänderungen, die sich auf alle Bürgerinnen und Bürger auswirken werden. Dabei gibt es einige Gesetzesinitiativen, die durch die politische Lage auf Eis gelegt wurden, da die Ampel-Koalition nicht mehr besteht. Der Bundestag wird den Haushalt 2025 nicht vor der Neuwahl verabschieden können und eine neue Regierung muss dies dann übernehmen. In der Zwischenzeit gilt eine „vorläufige Haushaltsführung“, die wichtige Auszahlungen, wie etwa das Bürgergeld, sichert. Im Folgenden weisen wir Sie auf einige der wichtigsten Neuerungen für 2025 hin:

Bürgergeld bleibt unverändert

Die monatliche Höhe des Bürgergelds bleibt gleich. Alleinstehende erhalten weiterhin EUR 563,00, während Paare mit gemeinsamer Haushaltsführung EUR 506,00 erhalten. Das Bürgergeld, ehemals als „Hartz IV“ bekannt, stellt eine Grundsicherung für erwerbsfähige Personen dar, die ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen bestreiten können.

Mindestlohn, Minijobs, Steuerfreibeträge und Wohngeld

Ab Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf EUR 12,82 brutto pro Stunde. Die Obergrenze für Minijobs wird auf EUR 556,00 pro Monat erhöht. Zudem wird der steuerliche Grundfreibetrag von EUR 11.784,00 auf EUR 12.084,00 angehoben. Wohngeldempfänger dürfen sich auf eine Erhöhung von etwa 15 Prozent freuen, was einem monatlichen Betrag von rund EUR 30,00 entspricht.

Mehr Kindergeld und Änderungen bei Elterngeld

Der Kinderfreibetrag wird um EUR 60,00 erhöht, und das Kindergeld steigt um EUR 5,00 pro Kind auf insgesamt EUR 255,00 monatlich. Der Kinder-Sofortzuschlag wird ebenfalls um EUR 5,00 auf EUR 25,00 angehoben. Für das Elterngeld sinkt ab dem 1. April 2025 die Einkommensgrenze von EUR 200.000,00 auf EUR 175.000,00.

Anhebung des Mindestunterhalts für Kinder

Die Beträge für den Mindestunterhalt für Kinder steigen leicht: Für Kinder bis 5 Jahre auf EUR 482,00, für 6- bis 11-Jährige auf EUR 554,00 und für Jugendliche von 12 bis 17 Jahren auf EUR 649,00. Der Unterhalt für Studierende, die nicht bei ihren Eltern leben, wird auf EUR 990,00 erhöht.

Pflegeversicherung: Anpassungen bei Beiträgen und Leistungen

Ab Januar 2025 wird der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Zudem steigen die Leistungsbeträge für Pflegeleistungen um 4,5 Prozent. Ab Juli 2025 wird es eine flexible Regelung für Ersatz- und Kurzzeitpflege geben, bei der ein gemeinsamer Jahresbetrag genutzt werden kann.

Änderungen in der Renten- und Krankenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Rentenversicherung werden einheitlich auf EUR 8.050,00 pro Monat angehoben, während die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung auf EUR 66.150,00 jährlich steigt. Die Versicherungspflichtgrenze liegt dann bei EUR 73.800,00.

Elektronische Patientenakte (ePA)

Ab Anfang 2025 wird die elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten eingeführt. Sie soll die Papierakte ersetzen und eine bessere Vernetzung von Ärzten, Krankenhäusern und anderen Gesundheitsdiensten ermöglichen. Die ePA wird zunächst in Modellregionen getestet und soll ab März 2025 bundesweit verfügbar sein.

Amalgam-Füllungen ab 2025 nicht mehr erlaubt

Amalgamfüllungen sind ab 2025 EU-weit verboten und werden nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Als Ersatz bieten Kassen Kunststoff- oder Glas-Zementfüllungen an, die Patienten auch privat auf Wunsch durch höherwertige Materialien ersetzen lassen können.

Erhöhung des CO2-Preises

Der CO2-Preis wird ab Januar 2025 von EUR 45,00 auf EUR 55,00 pro Tonne steigen, was zu höheren Kosten für Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl führt. Diese Maßnahme soll den CO2-Ausstoß senken und die Klimaziele Deutschlands unterstützen.

Preiserhöhungen im Postversand

Ab 2025 wird der Standardbrief EUR 0,95 kosten (statt bisher 85 Cent). Auch die Preise für andere Postdienstleistungen wie Päckchen und Pakete steigen. Zudem wird die Zustellung von Briefen künftig länger dauern – 95 Prozent der Briefe werden innerhalb von drei Werktagen zugestellt, anstatt wie bisher in zwei.

Mobilität: Änderungen beim Deutschlandticket und Führerschein

Das Deutschlandticket wird ab Januar 2025 teurer und kostet EUR 58,00 pro Monat. Zudem müssen bis zum 19. Januar 2025 Führerscheine umgetauscht werden: Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden für Geburtsjahr 1971 oder später.

Barrierefreiheit und Namensrecht

Ab Juni 2025 treten neue Regelungen zur Barrierefreiheit in Kraft. Bestimmte Produkte und Dienstleistungen, darunter Computer und Webseiten, müssen dann barrierefrei sein. Außerdem wird ab Mai 2025 das Namensrecht reformiert, sodass Ehepaare und Kinder flexibler bei der Wahl von Familiennamen sind.

Grundsteuer-Reform und einheitliche Ladekabel

Ab 2025 wird die Grundsteuer auf Basis neuer Bewertungsgrundlagen erhoben. Immobilien in attraktiveren Lagen könnten dadurch eine höhere Steuerlast tragen. Zudem wird ab 2025 ein einheitlicher Ladestandard für Smartphones und Tablets (USB-C) in der EU eingeführt.

Internetleitung zu langsam: Recht auf Minderung im Mobilfunk

Wenn Ihr Internetanschluss nicht die vertraglich vereinbarte Bandbreite liefert, haben Sie das Recht, die Rechnung zu kürzen oder sogar außerordentlich zu kündigen. Um nachzuweisen, dass die Internetgeschwindigkeit zu langsam ist, hat die Bundesnetzagentur klare Richtlinien festgelegt und ein spezielles Mess-Tool entwickelt. Für Mobilfunk-Internet gelten ähnliche Regelungen, die jedoch erst ab dem Frühjahr 2025 in Kraft treten werden. Bislang war eine Preisreduktion in diesem Bereich nicht möglich. Dank der neuen Allgemeinverfügung der Bundesnetzagentur und dem zusätzlichen Mess-Tool für Mobilfunkanbieter werden die Rechte der Verbraucher erheblich gestärkt.

Änderungen Kaminöfen

Ab 2025 werden in Deutschland die Anforderungen an Kaminöfen weiter verschärft. Nachdem in den letzten Jahren bereits strengere Vorschriften eingeführt wurden, tritt nun eine neue Regelung in Kraft. Diese konzentriert sich insbesondere auf strengere Grenzwerte für Feinstaub-Emissionen und die Pflicht zur Nachrüstung älterer Öfen.

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