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Kuriose Gesetze und Urteile zum 1. April…

Woher der Aprilscherz nun eigentlich kommt, ist nicht vollständig geklärt. Leider entpuppt sich neben harmlosen Späßen so mancher Streich als böser Scherz, der ein entsprechendes juristisches Nachspiel hat. Zwei Jugendliche etwa, die am 1. April 2009 in Kleve im Rahmen eines „Aprilstreichs“ mit einem Amoklauf drohten, sind noch einmal gut weggekommen und wurden lediglich zu 80 Sozialstunden verdonnert. Das hätte wesentlich teurer ausfallen können! Auch falsche Notrufe sollte man sich und Polizeibeamten oder Rettungskräften ersparen. Darüber hinaus kann ein „Fehlalarm“ mit einer Geldstrafe oder sogar mit Freiheitsstrafe bestraft werden. Es gibt allerdings auch Sachverhalte, bei denen man durchaus daran denken könnte, es handele sich um schlechte Aprilscherze. Weit gefehlt! Dürfen wir einige Beispiele präsentieren?! Beispielsweise wilde Gesetzes-Abkürzungen: Gesetze haben oft einen relativ langen Namen. Aus diesem Grund kürzt sie der Jurist gerne ab. Meistens setzt sich die Abkürzung aus wenigen Buchstaben zusammen, so steht BGB beispielsweise für Bürgerliches Gesetzbuch oder StGB für Strafgesetzbuch. Ob man sich allerdings beim „SozSichAbkÄndAbk2ZAbkTURG“, der mit 25 Zeichen wohl einer der längsten Abkürzungen, wirklich einen Gefallen tut, mag dahinstehen. Die Abkürzung steht übrigens für das „Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 2. November 1984 zum Abkommen vom 30. April 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei über Soziale Sicherheit und zu der Vereinbarung vom 2. November 1984 zur Durchführung des Abkommens“. Weitere Beispiele gefällig? „RflEttÜAÜG“ ist die Abkürzung für das „Rinderkennzeichnungs- und Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz“, das ab Januar 2000 im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern galt, mittlerweile aber wieder aufgehoben wurde. Weitere „juristische Aprilscherze“ gefällig? Gerne: Weil eine Jurastudentin bei 35 Grad im Schatten für ihre mündliche Prüfung kein elegantes Kurzjackett oder einen Blouson, sondern Jeans und T-Shirt trug, erhielt sie von ihrer Dozentin eine schlechtere als die eigentlich „verdiente“ Note. Statt einer 1,3 bekam sie „wegen nicht angemessener Kleidung“ für ihre Präsentationsleistung nur eine 1,7. Dass die junge Kollegin das nicht akzeptieren konnte, liegt auf der Hand. Sie klagte gegen die Benotung vor dem Verwaltungsgericht (VG) Berlin und bekam Recht: Die Kleidung eines Prüflings darf nur beurteilt werden, wenn die Kleidung Gegenstand des Prüfungsfachs ist, z. B. bei Modedesign. Das war im Fall der Jurastudentin anders – die Dozentin musste ihr ein neues Zeugnis mit der verdienten Note 1,3 ausstellen (VG Berlin, Urt. v. 19.02.2020, Az.: VG 12 K 529.18). Hohe Schmerzensgeldforderungen aufgrund fehlender Warnhinweise auf Produkten kennt man eher aus den USA. Dies nahm sich nun aber auch ein Kunde einer deutschen Brauerei im Jahr 2001 zum Vorbild und klagte auf Schmerzensgeld in Höhe von DM 30.000,00, weil er seit 17 Jahren das Bier dieser Brauerei getrunken hatte und dadurch – angeblich – alkoholkrank geworden sei. Hätten die Bierflaschen nun aber entsprechende Warnhinweise enthalten, hätte er, so der Kläger weiter, nicht so viel Bier konsumiert. Hiervon waren die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm letzten Endes nicht überzeugt und wiesen die Klage des Mannes bierernst ab. (OLG Hamm, Beschluss v. 14.02.2001, Az.: 9 W 23/00). Schließlich die alles entscheidende Rechtsfrage: Darf eine Gurke nun krumm sein oder nicht? Dies regelt die wohl berüchtigtste Verordnung Europas, wer kennt sie nicht: Die Verordnung Nr. 1677/88/EWG zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Gurken oder kurz: Die Gurkenverordnung. Sie galt ab 1. Januar 1989 und teilte Gurken in der EG anhand verschiedener Kriterien in unterschiedliche Güteklassen ein. Berühmt wurde sie vor allem durch ihre Bestimmung, dass Gurken der Handelsklasse „Extra“ maximal 10 mm Krümmung auf 10 cm Länge aufweisen durften. Der Spott von EU-Kritikern und Kabarettisten war ihr damit sicher. Zum 30. Juni 2009 wurde sie abgeschafft und gilt deshalb heute als wichtiges Symbol für den längst überfälligen Bürokratieabbau (31.03.2023 ra).