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Kennen Sie diese Gesetze???

Nicht nur in den USA gibt es unsinnige gesetzliche Regelungen, auch Deutschland kann mit lustigen Gesetzen auftrumpfen. Und das nicht zu knapp. Die deutsche Paragraphenreiterei ist einzigartig und begünstigt „verstaubte“ Gesetze, die teilweise eigentlich längst abgeschafft gehören. Andere wiederum versteht man erst, wann man genauer drüber nachdenkt. Diese ungewöhnlichen Gesetze und Regelungen sollte man auf jeden Fall kennen:

  1. Schwimmen im Abwasserkanal verboten

Schade eigentlich, wer hat sich als Kind nicht gern getroffen, um gemeinsam mit anderen Jugendlichen eine Runde in einem brach liegenden Flüsschen oder einem Tümpel zu drehen? Leider ist das offiziell gar nicht erlaubt, denn zum Schwimmen im Abwasserkanal bedarf es einer Erlaubnis.

  1. Atombomben

Es ist laut Gesetz verboten eine Atombombe oder andere nukleare Waffen zu zünden. Anderenfalls droht eine empfindliche Freiheitsstrafe (§ 307 StGB), was allerdings wiederum recht harmlos im Vergleich zu den Auswirkungen erscheint.

  1. Nicht im Gleichschritt über eine Brücke

Es ist ausdrücklich verboten, im Gleichschritt über eine Brücke zu marschieren (§ 27 Abs. 6 StVO). Dieses recht lustige Gesetz aus Deutschland ergibt tatsächlich Sinn, denn der Grund dafür ist eine mögliche Resonanzkatastrophe durch die Schallwellen. 1831 stürzte im Vereinigten Königreich eine Brücke ein, weil 74 Soldaten im Gleichschritt darüber schritten.

  1. Betrunkene Hochzeiten

Eine Eheschließung in Deutschland ist nicht gültig, wenn sich die Beteiligten nicht bei Bewusstsein befanden oder nicht wussten, dass es sich um eine Eheschließung handelt. Damit sind fiese Pseudo-Hochzeiten also ausgeschlossen.

  1. Todesstrafe in Hessen für Einbrecher

Tatsächlich galt nach dem Landesrecht in Hessen noch bis 2018, dass bspw. Einbrecher zum Tode verurteilt werden konnten. Da die Todesstrafe aber laut Grundgesetz (Art. 102 GG) bereits verboten war, fand das Gesetz lange keine Anwendung mehr. Inzwischen ist es auch abgeschafft, aber lustig ist es trotzdem noch.

  1. Nur Sonnenschirme in beige

In Bad-Sooden-Allendorf, auch in Hessen, darf man nur Sonnenschirme benutzen, die beige, pastell- oder sandfarben sind. Wer die Kleinstadtidylle mit farbigen oder schwarzen Sonnenschirmen verschandelt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

  1. Nackt Autofahren

Und das nächste lustige Gesetz aus Deutschland besagt zwar nicht direkt, dass das Autofahren im nackten Zustand verboten ist, Aussteigen allerdings schon. Denn das zählt dann als Belästigung und wird mit mindestens EUR 40,00 Bußgeld bestraft.

  1. Blinde Autofahrer/innen

Laut Straßenverkehrsordnung dürfen blinde Menschen auf Einwohnerparkplätzen und im eingeschränkten Halteverbot bis zu drei Stunden parken. Ergibt Sinn, so ganz ohne Führerschein.

  1. Einschlafen auf der Arbeit

Wenn man auf der Arbeit einschläft und sich deshalb verletzt, etwa weil man vom Stuhl fällt, gilt dies als Arbeitsunfall.

  1. Autowaschen verboten

Das Waschen des Autos ist auf unbefestigtem Grund verboten. Denn sonst können die Chemikalien der Reinigungsmittel frei in den Boden sickern. Das Waschen in der Garage oder einem betonierten Grund ohne Abfluss ist gestattet, es sei denn, Gemeindevorschriften verbieten dies.

  1. Dienstreisen

In Nordrhein-Westfalen gilt: Stirbt ein Beamter auf einer Dienstreise, dann gilt diese als beendet. Wer das wohl ernsthaft abgestritten hat?

  1. Räder nicht in Garage

Aus Brandschutzgründen darf man seine Autoräder nicht in der Garage lagern. Gut soweit, aber muss das Auto dann ohne Reifen abgestellt werden?

  1. Kopfkissen als Waffe

Kommt es zu einer nicht einvernehmlichen Kissenschlacht, kann das Kissen im ungünstigsten Fall als Waffe zählen. Wichtig ist, wie das Opfer die Situation wahrnimmt. Also Obacht bei der nächsten Übernachtungsparty.

  1. Achtung, Viehtreiber/innen müssen sich an die Straßenverkehrsordnung halten

Wer mit seinen Vierbeinern auf deutschen Straßen unterwegs ist, der muss sich an die Straßenverkehrsordnung halten. Klar, moderne Schafherden haben sich den neuen Bedingungen angepasst und würden den Führerscheintest im Schlaf bestehen.

  1. Leerer Tank verboten

Und wir bleiben auf der Straße: Es ist verboten, auf der Autobahn mit einem leeren Tank stehen zu bleiben. Der Grund für dieses Gesetz lässt sich sicherlich nachvollziehen, aber es ist ja nicht so, dass wir mit Absicht auf der Seitenspur liegen bleiben, um uns mit Luxus-Treibstoff vom Pannendienst versorgen zu lassen.

  1. Herrenloser Bienenschwarm

Wird der Bienenschwarm nicht von seinem Besitzer oder seiner Besitzerin verfolgt, so gilt er als herrenlos. Beim Verfolgen des Schwarms dürfen Besitzer/innen allerdings fremde Grundstücke betreten.

  1. Fußballfelder

Aus der Kategorie „unnütz, weil logisch“ ist auch dieses Gesetz von 1896: Es besagt, dass ein Fußballfeld grundsätzlich baumfrei sein muss. Macht sich auf jeden Fall besser beim Spielen.

Sofern Sie ebenfalls mit einem unsinnigen Gesetz oder einer fragwürdigen behördlichen Entscheidung konfrontiert werden sollten, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite (16.09.2021 ra).