RECHTSANWALTSKANZLEI JÜRGEN RAPP

Ein Jäger, der sich von seinem Hund anschießen lässt, ist unzuverlässig

Das Verwaltungsgericht (VG) München hat entschieden, dass ein Jäger, der von seinem eigenen Hund mit der eigenen Waffe angeschossen wird, selbige einschließlich der Waffenbesitzkarte abgeben muss. Zur Begründung führte das Gericht u.a. aus, dass es demjenigen, der geladene Waffen mit sich im Auto führe, an der vom Gesetz geforderten nötigen Zuverlässigkeit mangele. Deshalb wies das … Weiterlesen