Das neue Jahr hat gerade erst begonnen, wir vom Team der Rechtsanwaltskanzlei Jürgen Rapp in Villingen-Schwenningen hoffen, dass Sie den Jahreswechsel gut und gesund überstanden haben und freuen uns schon auf eine weitere Zusammenarbeit mit Ihnen auch im neuen Jahr. Wie in jedem neuen Jahr werden sich auch in 2021 zahlreiche gesetzliche Neuregelungen und Umgestaltungen ergeben, hier deshalb ein erster Überblick über die wichtigsten Änderungen für Unternehmer und Verbraucher: 2021 ändert sich tatsächlich einiges, wir haben wieder gründlich recherchiert und zunächst einmal die wichtigsten Gesetzesänderungen aus Deutschland und der EU für Sie gesammelt, sodass Sie sich auf die Änderungen vorbereiten und im Bedarfsfall rechtzeitig ergänzend informieren können. Die wichtigsten Eckpunkte für Unternehmer dürften sein: Zum 01.01.2021 erfolgte die Rückumstellung der Mehrwertsteuersätze von 16,00 % auf nunmehr wieder 19,00 %. Eine E-Rechnung wird zur Pflicht für Lieferanten der Bundesbehörden. Wichtig ist auch das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Ein Missbrauch des Abmahnrechts soll künftig verhindert und die Transparenz bei urheberrechtlichen Abmahnungen verbessert werden. Das Gesetz soll insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen vor missbräuchlichen Abmahnungen schützen und die Anforderungen erhöhen, um urheberrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Damit soll die Zahl missbräuchlicher Abmahnungen deutlich eingedämmt werden. Wirtschaftsverbände dürfen demnach nur noch dann abmahnen, wenn sie zuvor vom Bundesamt für Justiz überprüft und auf eine Liste der klagebefugten Verbände gesetzt wurden. Darüber hinaus sollen urheberrechtliche Abmahnungen transparenter und Gegenansprüche einfacher geltend gemacht werden können. Mitbewerber können bei Verstößen gegen Kennzeichnungs- und Informationspflichten im Internet keine kostenpflichtigen Abmahnungen mehr aussprechen und bei einer erstmaligen Abmahnung kein Versprechen einer Vertragsstrafe mehr fordern. Wichtig und sinnvoll ist auch, dass der sog. „fliegende Gerichtsstand“ eingeschränkt wird und Abgemahnte nicht länger befürchten müssen, wegen potentieller Rechtsverstöße im Internet vor jedem Gericht in der Bundesrepublik Deutschland verklagt zu werden. Eine weitere wichtige Gesetzesänderung ergibt sich daraus, dass nun für viele Unternehmer die Schonfrist bezüglich der Insolvenzantragspflicht ausläuft, was sich sehr nachhaltig für Betroffene auswirken wird. Weiter ergibt sich eine Änderung der Rechengrößen im Sozialversicherungsrecht und der Solidaritätszuschlag wird teilweise abgeschafft. Hinzukommen aber auch etliche Gesetzesänderungen bzw. Neuerungen aus anderen Rechtsgebieten und Themenbereichen der Gesellschaft, die sich wiederum beispielsweise auf Familie, Gesundheit, Umwelt, Wohnen, Mobilität oder Medien auswirken werden und hier (nur) im Rahmen eines kurzen, ersten Einblicks Erwähnung finden können: Aufgrund der Corona-Situation ergab sich das Erfordernis einer Elterngeldreform. Der Förderzeitraum für Baukindergeld wird verlängert. Es gilt jetzt ein Verbot von Einwegplastik, das heißt künftig Gartenparty ohne Plastikbesteck und kein Kaffee-to-go mehr im Styroporbecher. Das Kabinett hat die Umsetzung des EU-Plastikverbots beschlossen, wobei Umweltverbände und Müllentsorger weitergehende Maßnahmen fordern. Bund und Länder werden ab 2021 die Mittel für das Wohngeld um zehn Prozent erhöhen – zeitgleich zum Einstieg in die Bepreisung des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2). Ein neuer EU-Grenzwert bei CO2 wird für neu zugelassene Autos eingeführt. Bei Bildaufnahmen wird ein erhöhter Persönlichkeitsschutz erfolgen. Dies und vieles mehr hält der Gesetzgeber also in 2021 für uns alle parat. Sollten Sie Rückfragen haben oder ergänzende Informationen benötigen, stehen wir im Rahmen eines Beratungsgesprächs für Sie gerne zur Verfügung (07.01.2021 ra).