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BUSSGELDRECHT: E-Zigarette am Steuer – Tippen ist tabu

Wer während der Fahrt an elektronischen Geräten herumtippt, riskiert ein Bußgeld – selbst dann, wenn es kein Handy ist. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln im Rahmen eines jetzt veröffentlichten Beschlusses vom 25.09.2025 (Az. III-1 ORbs 139/25) in letzter Instanz so entschieden. Im konkreten Fall stellte ein Autofahrer während der Fahrt die Stärke seiner E-Zigarette über ein Touchdisplay ein. Die Polizei hielt das zunächst für eine Handynutzung. Auch nachdem sich herausstellte, dass es „nur“ eine E-Zigarette war, blieb es bei der Geldbuße von EUR 150,00 – ein Punkt in Flensburg kann hinzukommen. Die Richter des OLG Köln machten in ihrer Entscheidung deutlich: Elektronische Geräte mit Touchscreen dürfen am Steuer grundsätzlich nicht bedient werden, wenn dafür das Gerät aufgenommen oder der Blick vom Verkehr abgewendet wird. Das gilt nicht nur für Smartphones, sondern auch für andere elektronische Geräte – wie hier eine E-Zigarette mit Display. Entscheidend sei das Ablenkungspotential, nicht der eigentliche Zweck des Geräts. Unser Praxis-Tipp: Was an elektronischen Geräten während der Fahrt Aufmerksamkeit bindet, ist rechtlich riskant. Einstellungen an elektronischem Equipment sollten deshalb nur im Stand vorgenommen werden. Andernfalls drohen Bußgeld und Punkte – auch ohne Handy in der Hand (05.02.2026 ra).

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