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MIETRECHT:  Streit um den Weihnachtsbaum – Rechte und Pflichten für Mieter

Zur Weihnachtszeit gehört für Viele ein Tannenbaum in der Wohnung einfach dazu. Auch für Mieter. Doch gerade in Mietwohnungen und in Mehrfamilienhäusern kann es rund um den Baum zu rechtlichen Fragen und Streitigkeiten kommen: Darf der Baum ins Treppenhaus? Sind echte Kerzen erlaubt? Und wie sieht es mit dem Balkon aus? Nun, grundsätzlich dürfen Mieter ihren Weihnachtsbaum in der Wohnung aufstellen, egal ob echt oder künstlich. Der Baum muss sicher stehen und darf keine Schäden an Boden oder Wänden verursachen. Nadeln auf dem Parkett oder Wasserflecken durch Gießen können unter Umständen Schadenersatzpflichten auslösen. Echte Kerzen sind zwar nicht verboten, erhöhen aber das Risiko eines Brandes. Wer Kerzen unbeaufsichtigt brennen lässt oder einen sehr trockenen Baum nicht rechtzeitig entfernt, kann im Fall eines Brandes haftbar gemacht werden. Daher ist besondere Vorsicht geboten, und es empfiehlt sich, auf die Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung zu achten, da diese Versicherungen Schäden unter Umständen teilweise abdecken, bei grober Fahrlässigkeit aber kürzen können. Im worst case droht die vollständige Ablehnung einer Entschädigungsleistung, was man demzufolge unbedingt beachten sollte. Anders sieht es beim Aufstellen eines Weihnachtsbaums im Treppenhaus aus. Das Treppenhaus gehört zum Gemeinschaftsbereich und dient als Fluchtweg. Weihnachtsbäume oder größere Dekorationen sind hier meist nicht erlaubt, da sie den Brandschutz und die Sicherheit der Hausbewohner beeinträchtigen könnten. Wer seinen Baum dennoch dort aufstellen möchte, sollte unbedingt die Zustimmung des Vermieters einholen und sicherstellen, dass Fluchtwege frei bleiben. Auf dem Balkon ist ein Weihnachtsbaum grundsätzlich erlaubt, solange er so gesichert ist, dass keine Gefahr besteht, dass Äste oder der ganze Baum herunterfallen. Insbesondere bei Wind oder Sturm sollte der Baum stabil befestigt werden, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Auch die Entsorgung des Weihnachtsbaums nach den Feiertagen ist geregelt. Der Baum gehört nicht in die Restmülltonne, sondern muss entweder über städtische Sammelplätze oder Abholtermine der Stadtreinigung entsorgt werden. Wer den Baum illegal entsorgt, riskiert ein Bußgeld. Zusammengefasst gilt: Mieter können ihren Weihnachtsbaum in der Wohnung oder auf dem Balkon aufstellen, müssen dabei aber auf Sicherheit und Vorsicht achten. Echte Kerzen erhöhen das Brandrisiko, das Treppenhaus bleibt meist tabu, und die Entsorgung sollte ordnungsgemäß erfolgen. Wer diese einfachen Regeln beachtet, kann ein friedliches und sicheres Weihnachtsfest genießen – ohne rechtliche Überraschungen (11.12.2025).

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