In der Vorweihnachtszeit boomt der Onlinehandel – und nicht immer trifft das Geschenk ins Schwarze. Doch was viele nicht wissen: Ein gesetzliches Umtauschrecht besteht grundsätzlich nicht. Allerdings kann man sich unter bestimmten Voraussetzungen beim Onlinekauf auf ein Widerrufsrecht berufen. Wer nämlich im Internet bestellt, hat – anders als beim Erwerb in einem „normalen“ Geschäft – grundsätzlich einmal 14 Tage Zeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen, § 355 BGB. Die Frist beginnt nach Erhalt der Ware. Der Widerruf kann formlos, etwa per E-Mail, erklärt werden, die Rücksendung der Ware allein reicht nicht aus! Der Verkäufer muss den Kaufpreis erstatten, der Käufer trägt in der Regel die Rücksendekosten (sofern im Shop darauf hingewiesen wurde). Allerdings besteht ein Rückgaberecht nicht immer. Ausgenommen sind beispielsweise personalisierte oder maßgefertigte Geschenke (z. B. Tassen mit Namen, Fotobücher etc.), versiegelte Waren, die aus Hygiene- oder Gesundheitsgründen nicht zurückgegeben werden können (z. B. Parfüm, Kosmetik, Unterwäsche), digitale Inhalte, wenn der Download bereits begonnen hat und der Käufer ausdrücklich zugestimmt hat. Wird das Paket schon Anfang Dezember geliefert, beginnt die Widerrufsfrist trotzdem mit dem Empfang – nicht erst an Heiligabend. Wer das Geschenk also erst später weitergeben will, sollte rechtzeitig prüfen, ob es „passt“. Was den Zustand der Ware anbelangt: Die Ware darf zwar geprüft werden, ähnlich wie im Ladengeschäft. Eine übermäßige Nutzung kann jedoch zu einer Wertminderung, die vom Kaufpreis abgezogen werden kann, oder gar zu einem völligen Ausschluss des Rückgaberechts führen. Unser Tipp: Bei großen Onlinehändlern gibt es oft freiwillige Rückgabefristen bis Januar. Diese beruhen aber auf Kulanz, nicht auf einem gesetzlichen Anspruch. Sie sollten dies auf jeden Fall rechtzeitig prüfen, um böse Überraschungen in der besinnlichen Weihnachtszeit zu vermeiden. Fazit: Wer online Weihnachtsgeschenke kauft, hat gute Rechte – aber nicht unbegrenzte. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte rechtzeitig bestellen, die Fristen im Blick behalten und die Ware bei Erhalt kurz prüfen. Unser Kanzlei-Hinweis: Bei Problemen mit verspäteten Lieferungen, verweigerten Rücknahmen oder mangelhaften Waren beraten wir Sie gerne individuell (04.12.2025).